Bbpl. Zimmerstraße: Brücken streichen

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Änderungsantrag Top 6 GR-Sitzung  20.11.12

Thema:
Änderungsantrag zu TOP 6 “Bebauungsplan ‘Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)’, Karlsruhe Südstadt: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuch (BauGB)”: Streichung Fußgänger- und Radbrücken.

Antrag:
Aus dem Bebauungsplan „Zimmerstraße (Hauptfeuerwache)“ werden die geplanten Verbindungsbrücken vom Stadtpark zur Feuerwache (Verlängerung der Esplanade über die Stuttgarter Straße) und von dort zum Otto-Dullenkopf-Park (über die Wolfartsweierer Straße) gestrichen.

Sachverhalt / Begründung:

Im ganzen Stadtgebiet werden aktuell Fußgängerbrücken aus immer den gleichen Gründen abgerissen.
1.    Die Brücken werden von Fußgängern nicht als Querungsmöglichkeit angenommen. Ebenerdige Übergänge werden bevorzugt.
2.    Die Brücken sind teuer im Unterhalt.
Bei den geplanten Brücken über den Kreisel zeigen sich weitere Nachteile:
1.    Zu steile Südrampe: Radfahrer, Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollatoren oder anderen Gehhilfen, Rollstuhlfahrer etc. werden ebenfalls den ebenerdigen Übergang wählen.
2.    Die Brücken behindern die Sichtbeziehungen rund um den Kreisel und sind stadtgestalterisch nachteilig zu beurteilen.


Unterzeichnet von:

Lüppo Cramer     Dr.Eberhard Fischer

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