Antrag auf eine Fach- und Sachschlichtung zur Rheinbrückenproblematik in KA

Veröffentlicht von

Fach- und Sachschlichtung zur Ersatzbrücke Maxau/2. RheinbrückeAntrag vom 24. Februar 2011

Die Stadtverwaltung fordert im Auftrag des Gemeinderats die für die Planung von 2. Rheinbrücke und Nordtangente zuständigen Behörden auf, zur Ersatzbrücke Maxau/2. Rheinbrücke eine öffentliche Fach- und Sachschlichtung nach Vorbild von „Stuttgart 21“ durchzuführen. Das Planfeststellungsverfahren für die 2. Rheinbrücke soll so lange ruhen bzw. nicht in Gang gesetzt werden.


Begründung

Grundlage jeder politischen Entscheidung müssen einwandfrei feststehende Fakten sein. Dieser Punkt ist bei der 2. Rheinbrücke nicht erreicht. Die Entscheidung hat in diesem Fall eine enorme finanzielle Tragweite (Größenordnung 200 Mio. Euro).

Bei der Diskussion zur 2. Rheinbrücke darf es nicht nur um ein „Ja“ oder „Nein“ oder um rein rechtliche Aspekte einer Genehmigungsfähigkeit der Planung gehen. Vielmehr gilt es im Sinne der Bürger und Steuerzahler, die Ursachen für die völlig unterschiedlichen Verkehrsprognosen von der Stadt Karlsruhe (Gutachten PTV) auf der einen bzw. Bund und Land auf der anderen Seite zu klären. Zudem müssen vor einer Entscheidung alle Varianten mit genügender Planungstiefe untersucht worden sein; auch solche Varianten, die von außen, die von Bürgern ins Spiel gebracht wurden. Dies ist zum Beispiel für die Variante „Ersatzbrücke Maxau“ (Ersatz der heutigen Straßenbrücke unter Verkehr) nicht passiert.

Die Karlsruher Liste ist nach den positiven Erfahrungen mit der Fach- und Sachschlichtung bei „Stuttgart 21“ mit anderen politischen Kräften in der Region der Überzeugung, dass ein solches Verfahren geeignet ist, die Fronten zu entschärfen. Die Karlsruher Liste sieht zudem die grundsätzliche Notwendigkeit, in einer zeitgemäßen, auf echte Bürgerbeteiligung gestützten Demokratie bei umstrittenen großen Infrastrukturprojekten öffentliche Faktenklärungen zur Grundlage zu machen – und zwar bevor Planfeststellungs- oder ähnliche Verfahren rechtliche Geltung erlangen. Die so genannte Bürgerbeteiligung in Planfeststellungsverfahren berücksichtigt von ihrer Struktur und gesetzlichen Grundlage her nur rechtliche Aspekte. Die Sinnhaftigkeit einer Lösung bzw. die Wahl der „besten“ Variante steht hier leider nicht mehr zur Debatte.

Im Falle der Rheinbrücke geht es darum, eine Lösung zu entwickeln, die einen möglichst breiten Konsens in unserer Stadt findet. Ein Konsens, der die Befürworter einer Zweiten Rheinbrücke genauso einbindet wie deren Gegner oder wie die Befürworter einer Ersatzbrückenlösung in Maxau. Gemeinsam ist allen das Ziel, den täglichen Verkehr über den Rhein dauerhaft sicherzustellen: mit dem MIV, dem Radverkehr, dem ÖPNV und dem Fernschienenverkehr. Konsens dürfte sowohl im Gemeinderat als auch unter den Einwohnern von Karlsruhe darüber bestehen, dass Durchgangsverkehr, insbesondere Schwerlastverkehr, nicht durch unsere Stadt rollen sollte.

Lüppo Cramer / Dr. Eberhard Fischer

Beitrag teilen: