Nachfolge Dr. Casazza

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Antrag vom 13. September 2013  (GR-Sitzung v. 22.10.2013)

Thema:

Nachfolge Geschäftsführung von KVV, AVG, VBK, Kasig: Vorgabe des Gesellschafters an die Unternehmen


Antrag

1. KVV: Der Gesellschafter Stadt Karlsruhe vertritt in den zuständigen Gremien die Position einer eigenständigen, nicht mit VBK und AVG personenidentischen Geschäftsführung.
2. VBK und AVG: a) Der Alleingesellschafter Stadt Karlsruhe (im Falle VBK indirekt über die KVVH) sorgt dafür, dass für die Geschäftsführung der beiden operativen Gesellschaften zusammen zwei Personen (technisch und kaufmännische Geschäftsführung) gesucht werden, und vertritt diese Haltung in den zuständigen Gremien.
b) Der Alleingesellschafter beauftragt die beiden Unternehmen, ein Konzept über die zukünftigen Organisations- und Kooperationsstrukturen zu entwickeln. Dabei wird auch der KVV mitbetrachtet. Zielvorgaben: Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen inkl. möglicher zukünftiger europäischer Vorgaben, getrennte Auftraggeber-/Auftragnehmerfunktion, Sicherung einer weitestgehenden Zusammenarbeit im Sinne des Fahrgastes.
3. Kasig: Der Alleingesellschafter Stadt Karlsruhe (indirekt über die KVVH) belässt es nach dem Ausscheiden von Dr. Casazza bei einer Einpersonen-Geschäftsführung.
4. Der Gesellschafter Stadt Karlsruhe ermuntert Frauen zur Bewerbung auf die Geschäftsführungspositionen und spricht sich bei gleicher Eignung der besten Kandidatin/des besten Kandidaten für eine weibliche Besetzung aus.

Sachverhalt / Begründung:

Schon bei der Nachfolge von Dr. Ludwig hatte die KAL darauf gedrängt, die Geschäftsführungen von KVV und den operativen Gesellschaften zu trennen. Der KVV übt als Verbund eine Auftraggeber- bzw. Bestellerfunktion aus. Die operativen Gesellschaften AVG und VBK sind dagegen die beiden wichtigsten Auftragnehmer, ähnlich wie die DB oder Busunternehmen in der Region. Die Vermischung der Funktionen in Form der Geschäftsführung hat in den vergangenen Jahren zu Misstrauen bei den anderen Gesellschaftern des KVV geführt. Eine personelle Trennung der Funktion wird das Verhältnis zu den Landkreisen im KVV und zum Land Baden-Württemberg entkrampfen. Aber auch europäische Vorgaben im ÖPNV legen eine solche Lösung nahe.

Der Umfang der Aufgaben bei AVG und VBK wiederum erfordert, dass diese Arbeit zukünftig zwei Geschäftsführer(inne)n (technisch und kaufmännisch) übernehmen. Diese Positionen sollten bei beiden Gesellschaften mit den gleichen Personen besetzt werden. Wie die Struktur unter den Geschäftsführer(inne)n zukünftig aussehen sollte, sollte in einem von den Unternehmen mitgestalteten Prozess entwickelt werden.

Bei der Kasig genügt ein Geschäftsführer. Der erfahrene bisherige GF neben dem ausscheidenden Dr. Casazza bietet sich hierfür an.

Die Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen der betroffenen Gesellschaften sollten möglichst bald eine entsprechende Personalfindung beschließen. Bei den städtischen 100%-Töchtern AVG, Kasig und VBK (in letzteren beiden Fällen indirekt über die 100%-Tochter KVVH) kann die Stadt Vorgaben durchsetzen.


Unterzeichnet von:
 
Lüppo Cramer     Dr. Eberhard Fischer

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