Interfraktioneller Antrag vom 6.05.2013 “Wohnimmobilien im städtischen Besitz”

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Thema:

Wohnimmobilien im städtischen Besitz


Antrag

1. Die Stadt strebt an, städtische Wohnimmobilien an die Volkswohnung zu verkaufen oder von dieser verwalten zu lassen.
2. Wenn eine städtische Wohnimmobilie verkauft werden soll, im Einzelfall eine Veräußerung an die Volkswohnung aber nicht sinnvoll erscheint, wird hierüber im zuständigen Fachausschuss sowie ggf. im Ortschaftsrat beraten und entschieden.
3. Für alle sanierungsbedürftigen Wohnimmobilien im städtischen Besitz wird ein Sanierungskonzept erstellt. Dieses wird im Rahmen des aktuell in Arbeit befindlichen städtischen Wohnraumprogramms umgesetzt.


Sachverhalt / Begründung:

Viele im städtischen Besitz befindliche Wohnimmobilien werden aktuell nicht durch die Stadt genutzt, sondern sind vermietet. Die Bewirtschaftung dieser insgesamt ca. 250 Wohnungen  ist aufwändig und nicht immer rentabel.

Es ist nachvollziehbar, dass die Stadtverwaltung den Verkauf verschiedener Immobilien anstrebt, denn die Bewirtschaftung von Mietimmobilien gehört nicht zum Kerngeschäft des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft. Gleichzeitig erfüllen solche meist günstigen Mietimmobilien eine wichtige soziale Funktion. Daher muss sichergestellt werden, dass die soziale Funktion dieser Immobilien auch für die Zukunft abgesichert ist.

Deshalb sollten städtische Wohnimmobilien im Regelfall an die Volkswohnung verkauft werden. Hierdurch können Synergie-Effekte bei der Bewirtschaftung erzielt werden, während gleichzeitig die städtische Einflussnahme gewährleistet bleibt. Wenn ein Verkauf an die Volkswohnung nicht in Frage kommt, sollte geprüft werden, ob die Immobilien den MieterInnen zu einem attraktiven Preis angeboten werden können. Über einen Verkauf an Private sollte grundsätzlich der zuständige Fachausschuss sowie ggf. der Ortschaftsrat beraten.

Wie sich aus der Antwort auf eine Gemeinderatsanfrage vom März 2013 ergibt, sind viele Wohnimmobilien im städtischen Besitz derzeit stark sanierungsbedürftig. Unabhängig davon, ob sie bei der Stadt verbleiben oder an die Volkswohnung veräußert werden, ist hierfür ein Sanierungskonzept mit Prioritätenlisterforderlich, das konsequent abzuarbeiten ist. Die Wohnimmobilien müssen dem knappen Mietwohnungsmarkt dauerhaft und in gutem Zustand zur Verfügung stehen.


Unterzeichnet von:
 
Bettina Lisbach, Michael Borner (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN)
Doris Baitinger, Dr. Heinrich Maul (SPD)
Lüppo Cramer, Margot Döring (KAL)
    


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