Erstellung einer provisorischen Fußgängerbrücke für die Zeit der Erneuerung der Wasserwerkbrücke

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Antrag:
Wir beantragen die Erstellung einer provisorischen Fußgängerbrücke für die Zeit der Erneuerungsarbeiten der Wasserwerkbrücke.
Bei der Ausführung ist auf die Befahrbarkeit für Kinderwagen und Rollstuhlfahrerzu achten.

Sachverhalt / Begründung:
Der Oberwald ist für die 16.000 Bewohner der Südstadt ein unschätzbares Naherholungsgebiet, das jeder ab Haustüre in Kürze zu Fuß erreichen kann.
Freizeitsportler aller Arten, Großeltern mit Enkeln, Mütter mit Kinderwagen, sonstige Spaziergänger mit und ohne Hund, Berufspendler aus Rüppurr und Ettlingen, Kindergartengruppen und Schulklassen kommen hier ihrem Bewegungsdrang und Mobilitätsbedürfnis nach.

Die Wasserwerkbrücke als einziger Übergang würde mit den Erneuerungsarbeiten von ca. 1 Jahr ausfallen und die Bewohner der Südstadt vom direkten Zugang zum Oberwald trennen. Diese Minderung der Lebensqualität erachten wir im Verhältnis zu den Kosten eines Provisoriums (ca. 160. 000 €) für unverhältnismäßig.

Der vom Tiefbauamt vorgeschlagene Umweg über die Fautenbruchstraße-Schwarzwaldbrücke beträgt im Mittel 1,4 km für die einfache Strecke. Entsprechende 2,8 km Mehrweg (ca. 40 Minuten zu Fuß) sind hier inakzeptabel. Trägt man noch der Verkehrsbelastung, den Gehwegbreiten und dem Parkverhalten Rechnung, so kommen auf dieser Strecke belastende Gefährdungsmomente für Fußgänger und Fahrradfahrer hinzu.

Unterzeichnet von:

Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer

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