Franz-Rohde-Haus trotz Verkauf weiter gefährdet

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KAL und Bürgerinitiative: Andere Lösung für Haus und Park in Sicht!

Vor einigen Tagen schien noch alles im Lot. Doch wenn die Stadt Karlsruhe bis zum 25. September ihr Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nimmt, erhöht sich die Gefährdung für das Franz-Rohde-Haus wieder. Denn die geplante Kernsanierung plus die Anbauten gefährden das Kulturdenkmal von Otto Bartning. „Ein Verzicht der Stadt auf das Vorkaufsrecht muss unbedingt an Auflagen für den Freiburger Investor geknüpft werden”, fordert Stadtrat Lüppo Cramer im Namen der Karlsruher Liste (KAL). Sollte die Stadt versäumen, hier dauerhaft eine Regelung zu finden, sei das Kulturdenkmal erneut gefährdet. Dies muss, so Cramer, unbedingt verhindert werden.

Laut der Bürgerinitiative zum Erhalt des Franz-Rohde-Hauses hat sich eine neue Option für die Zukunft des Ensembles aus Gebäude und Park ergeben: ein Karlsruher Geschäftsmannes will das von Otto Bartning errichtete Franz-Rohde-Haus in seinem originalen Zustand und denkmalgerecht erwerben und erhalten. Der Interessent ist ein Karlsruher Bürger und Enkel eines renommierten Karlsruher Architekten, der einige Gebäude der Jahrhundertwende in der Stadt errichtete. Dem Interessenten ist die Wahrung des Erbes von Otto Bartning eine wichtige Angelegenheit. Er möchte Haus und Park ohne Zu- oder Anbauten unangetastet lassen.

Kann das dingliche Vorkaufsrecht, das die Stadt Karlsruhe im Falle des Bartning-Gebäudes in der Weststadt besitzt, auch zugunsten Dritter genutzt werden? „Diese Option muss dringend geprüft werden”, erklärt Cramer. Sollte sich das Interesse des Karlsruher Investors mit Auflagen verbinden lassen, die dauerhaft und für kommende Generationen die Unversehrtheit des Kulturdenkmals sichern, begrüßt der KAL-Stadtrat Cramer, Mitglied der Kult-Fraktion, diese Option mit Nachdruck: „Die Rettung von Haus und Park, für Karlsruhe, ist vielen Bürgerinnen und Bürgern ein großes Anliegen.”

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2 Kommentare

  1. siehe auch Pressemitteilung der KULT-Fraktion:

    anbei der Text der Pressemitteilung:
    Zukunft des Franz-Rhode-Hauses wieder ungewiss
    KULT-Fraktion enttäuscht über Ablehnung des städtischen Vorkaufrechts

    Die Kult-Fraktion zeigt sich konsterniert über den Entschluss von Gemeinderat und Stadtverwaltung, das Franz-Rohde-Haus nicht zu erwerben. „Über das Ziehen der Karte ‚Vorkaufrecht‘ hätten wir die Chance gehabt, das Kultur-denkmal in seiner Gänze zu schützen“, erklärt KULT-Stadtrat Lüppo Cramer die Enttäuschung seiner Fraktion. Nun seien Haus und Garten als Gesamtdenkmal wieder gefährdet. „Wir hätten uns gewünscht, dass die Stadt ihrer Verantwortung, stadtbildprägende Bauten zu schützen, ge-recht wird“, verdeutlicht Cramer die Position der Kult-Fraktion. Deshalb habe man auch einen Antrag gestellt, das Vorkaufsrecht wahrzunehmen und das Gebäude einer sozialen oder kulturellen Nutzung durch die Stadt zuzuführen. Leider habe man dafür keine Mehrheit im Gemeinderat gewinnen können. „CDU, SPD, FDP und Oberbürgermeister legen die Zukunft des Franz-Rohde-Hauses lieber die Hände eines Investors.“
    Die dem Gemeinderat bekannten Pläne des zukünftigen In-vestors beinhalten allerdings starke Eingriffe in die Bausub-stanz des Hauses und die Gesamtheit des Gartens. „Denkmal ist das ganze Gebäude, nicht nur die Fassade. Und geschützt ist der ganze Garten, nicht nur ein Teil“, nimmt Cramer Be-zug auf die Stellungnahme des Oberbürgermeisters, der vor allem die Straßenansicht des Franz-Rohde-Hauses erhalten will. Die KULT-Fraktion wird die weiteren Planungen und Vorgänge zum Franz-Rohde-Haus aktiv begleiten und hofft auf einen durchsetzungsstarken Denkmalschutz: „Wir erwarten strenge Vorgaben an den Investor.“

  2. siehe auch Antrag der Kultfraktion: “http://www.kult-fraktion.de/2017/09/25/franz-rohde-haus-entscheidung-ueber-die-ausuebung-des-dinglichen-vorkaufsrechts/”

    anbei der Text des Antrags:
    Entscheidung über die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts für das Objekt Flst. Nr. 5255, Dragonerstraße 4-6, 76185 Karlsruhe, „Franz-Rohde-Haus“
    Änderungs-Antrag zu TOP 1 des GR vom 25.09.2017
    Die Verwaltungsvorlage (2017/0565) wird wie folgt geändert:

    Der Gemeinderat spricht sich für die Ausübung des dinglichen Vorkaufrechts an dem auf Gemarkung Karlsruhe gelegenen Grundstück Nr. 5255 mit 2.226m², Gebäude- und Freifläche, Dragonerstr. 4–6 (Franz-Rohde-Haus) aus.
    Der Gemeinderat beauftragt die Stadt Karlsruhe, das Franz-Rohde-Haus einer sozialen oder kulturellen Aufgabenerfüllung zuzuführen.
    Sachverhalt / Begründung:
    Das Ensemble Franz-Rohde-Haus mit angrenzendem Park von Otto Bartning in der Dragonerstraße 4-6 ist unbestritten ein architektonisches Kleinod. Dieses Natur- und Kulturdenkmal zu erhalten, ist nicht nur aus Sicht der KULT-Fraktion aus stadtplanerischen, bauhistorischen und denkmalschutzrechtlichen Gründen von großer Wichtigkeit. Bürgerschaftliches Engagement hat den Abriss des Kulturdenkmals mit verhindert. Mit einem Teilerfolg: Die Stadtmission nahm Abstand von einem Abriss des Gebäudes und möchte dieses nun verkaufen.
    Aus Sicht der KULT-Fraktion gefährden die aktuellen An- und Umbau-Pläne weiter das Kulturdenkmal und seinen unter Denkmalschutz stehenden Park („Phase I“ der Pläne von Ergon Invest GmhH). Die auf Basis eines Bebauungsplans dem Investor in Aussicht gestellte Innenbebauung auf dem angrenzenden Grundstück Blücherstraße 20 weicht von §34 ab („Phase II“ der Pläne von Ergon Invest GmbH). Aus Sicht der KULT-Fraktion ist das baurechtlich fraglich. Der Weststadt mit vielen Kulturdenkmalen der berühmtesten Karlsruher Architekten, die eine geschlossene, durch §34 geregelte Einheit bilden, droht dann die Zerstörung. Die geplante Zufahrtsmöglichkeit zu dieser Innenbebauung gefährdet außerdem den Denkmalschutz des Parks massiv.
    Um das Ensemble in seiner Gesamtheit zu erhalten sieht KULT nur einen Weg: Auf der Grundlage der rechtlichen Position des ihr zustehenden dinglichen Vorkaufsrechts macht die Stadt Karlsruhe davon Gebrauch, saniert das Ensemble schonend und denkmalgerecht und führt es einer sozialen oder kulturellen Aufgabe zum Wohle der Allgemeinheit zu. Mit Blick auf die derzeit fehlenden ca. 1.000-KiTa-Ganztagsplätze samt dem Problem der fehlenden Flächen für KiTa-Neubauten würde sich beispielsweise eine solche Nutzung anbieten.
    Weitere Begründung erfolgt mündlich

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