Klare Fakten müssen Grundlage bei Großprojekten sein!

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<10. März> KAL stellt Antrag zur Faktenklärung beim Verkehr über den Rhein / Frage der Rheinquerung muss sich zu allererst am real zu erwartenden Verkehr orientieren / Bund und Länder wollen Planfeststellung trotz fehlerhafter Datengrundlagen einleiten

Die Karlsruher Liste (KAL) hat genug von der „vor allem durch Unionspolitiker ausgelösten ‚gefühlsmäßigen’ Diskussion“ über die Notwendigkeit einer Rheinbrücke samt Anbindung ans überregionale Straßennetz. Lüppo Cramer, Fraktionsvorsitzender der KAL, verdeutlicht das Problem: „Unzählige Leserbriefe und Beiträge in Online-Foren zeigen die Unklarheit, die bei Einwohnern der Region zur Frage des zukünftigen Verkehrs über den Rhein und dessen Auswirkungen auf Karlsruhe herrscht.“ Die KAL greift daher den Vorschlag von MdL Johannes Stober (SPD) auf und fordert, eine öffentliche Fach- und Sachschlichtung nach Vorbild von „Stuttgart 21“ durchzuführen. Erklärtes Leitmotiv der KAL: Grundlage jeder politischen Entscheidung müssen einwandfrei feststehende Fakten sein.

 

Bund und zwei Bundesländer haben allerdings derzeit eine gänzlich andere Planungsgrundlage als die Stadt Karlsruhe. Der Karlsruher Gemeinderat stützt seine Argumentation auf ein Gutachten aus dem Jahr 2008 des renommierten Verkehrsberatungsbüros PTV; das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) hebt auf den Generalverkehrsplan Baden-Württemberg und auf Verkehrsprognosen von Modus Consult ab. Die Erwartungen sind dabei extrem unterschiedlich: Während die Stadt und PTV nach allen Szenarien mit einer Stagnation der Verkehrszahlen bis 2025 rechnen, geht das RP von einer Steigerung von heute 75.000 Fahrzeugen an Werktagen auf über 90.000 im Jahr 2015 und über 100.000 im Jahr 2025 aus.

 

„Die Entscheidung „Zweite Rheinbrücke – ja oder nein – hat eine enorme finanzielle Tragweite in der Größenordnung von 200 Millionen Euro“, macht Stadtrat Dr. Eberhard Fischer, verkehrspolitischer Sprecher der KAL, deutlich. „Und wenn dann noch die Nordtangente kommt, dann wird es noch viel kostspieliger und für die Menschen in dieser Stadt belastend.“ Bei der Diskussion zur zweiten Rheinbrücke dürfe es nicht nur um ein „Ja“ oder „Nein“ oder um rein rechtliche Aspekte einer Genehmigungsfähigkeit der Planung gehen. Vielmehr gelte es im Sinne der Bürger und Steuerzahler, die Ursachen für die völlig unterschiedlichen Verkehrsprognosen zu klären. Die Karlsruher hätten ein Anrecht auf Transparenz, korrekte Auswertung von Ergebnissen und sorgsamen Umgang mit Steuermitteln.

Zudem müssten vor einer Entscheidung alle Varianten mit genügender Planungstiefe untersucht worden sein; auch solche Varianten, die von außen, die von Bürgern ins Spiel gebracht wurden. Die KAL nennt als Beispiel die „Ersatzbrücke Maxau“, die die heutige Straßenbrücke unter rollendem Verkehr ersetzen soll. Bei Stuttgart 21 habe sich der Staat zu spät auf eine ernsthafte Debatte eingelassen – mit negativen Folgen für die Demokratie, so die Wählervereinigung im Gemeinderat. Die Karlsruher Liste sieht die grundsätzliche Notwendigkeit, in einer zeitgemäßen, auf echte Bürgerbeteiligung gestützten Demokratie bei umstrittenen großen Infrastrukturprojekten öffentliche Faktenklärungen zur Grundlage zu machen – und zwar bevor Planfeststellungs- oder ähnliche Verfahren rechtliche Geltung erlangen. Die so genannte Bürgerbeteiligung im Planfeststellungsverfahren berücksichtige von ihrer Struktur und gesetzlichen Grundlage her nur rechtliche Aspekte. „Die Sinnhaftigkeit einer Lösung bzw. die Wahl der ‚besten’ Variante steht dann leider nicht mehr zur Debatte“, kritisiert Lüppo Cramer. Und die möglichen falschen Konsequenzen, die aus unrichtigen oder nutzlosen Daten gezogen würden, würden nach seiner Erfahrung sehr teuer.

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