Karlsruher Liste - KAL

Vergabe von Grundstücken der Stadt und ihrer Gesellschaften grundsätzlich im Erbbaurecht statt Verkauf

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Die KAL unterstützt folgenden Antrag der KULT-Fraktion:

Die Richtlinien zur Vergabe von städtischen Grundstücken werden wie folgt angepasst: Grundstücke der Stadt und ihrer Gesellschaften werden grundsätzlich nur noch im Rahmen eines langfristigen Erbbauvertrages vergeben.

Sollten zwingende Gründe für einen Verkauf sprechen, ist das Abweichen vom Grundsatz dem Gemeinderat bzw. den Aufsichtsräten der Gesellschaften vor deren Entscheidung darzustellen.

Sachverhalt / Begründung:

Die aktuelle Grundstückspolitik der Stadt Karlsruhe muss geschärft und noch stärker auf Langfristigkeit ausgerichtet werden. Denn Grundstückspolitik ist Generationenpolitik. Es gibt aktuell sowohl einen Mangel an (günstigem) Wohnraum als auch an Gewerbeflächen. Die Diskussionen im Rahmen des FNP2030 sind ein eindeutiger Hinweis. Freie Flächen dürfen nicht zum Spekulationsobjekt, die Preise dafür nicht ausnahmslos dem Markt überlassen werden. Karlsruhe muss ständig versuchen, Flächen zu erwerben bzw. im Eigentum zum behalten.

Gerade Grundstücke an strategischen Stellen, die Folgegenerationen anders nutzen oder mit anderen Grundstücken zusammenlegen können, sollte die Stadt nicht mehr verkaufen. Die aktuellen Probleme, wenn Bestandsunternehmen am Standort erweitern wollen, zeigt die Notwendigkeit, dass die Stadt bei entsprechender Fehl- oder Unternutzung der Nachbargrundstücke auf diese zugreifen kann.

Unterzeichnet von: Erik Wohlfeil, Lüppo Cramer, Michael Haug, Uwe Lancier, Max Braun

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[su_tab title=”Beschluss im Gemeinderat vom 15.05.2018″ disabled=”no” anchor=”” url=”” target=”blank” class=””]
Weitere Diskussion im Wirtschaftsförderungsausschuss
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[su_tab title=”Stellungnahme der Verwaltung” disabled=”no” anchor=”” url=”” target=”blank” class=””]

Kurzfassung:
Die Stadt vergibt Flächen für Vereine, Parkhäuser/ Tiefgaragen und auf dem Großmarkt aufgrund der spezifischen Situation bzw. Lage schon seit Jahrzehnten ausschließlich im Wege des Erbbaurechts. Bei den übrigen Gewerbeflächen und den Wohnbauflächen haben die Grundstücksinteressenten entsprechend den gültigen Vergaberichtlinien ein Wahlrecht.
An Flächen der KVVH GmbH im Rheinhafen werden ebenfalls nur Erbbaurechte bestellt. Die Karlsruher Fächer GmbH vergibt ihre Grundstücke weder im Wege des Erbbaurechtes noch veräußert sie diese. Gegebenenfalls bebaut sie die Grundstücke selbst und überlässt Grundstücke bzw. Gebäude auf Mietbasis. Kerngeschäft der Volkswohnung GmbH ist die Bereitstellung von Wohnraum auf Mietbasis. Verkauf von Wohnraum bzw. Gewerbeflächen ist nachrangig und dient in erster Linie der Kapitalbeschaffung.

Die bisherige Handhabung hat sich sowohl bei der Stadt als auch bei den Gesellschaften bewährt und soll deshalb grundsätzlich beibehalten werden.

2018_0195_Stellungnahme_TOP_31

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