Antrag: Schutz und Erhalt der Rheinbrücke

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Antrag:
1. Die Stadt installiert direkt vor dem östlichen Brückenkopf der Rheinbrücke eine fest installierte Blitzanlage auf der rechten Spur (LKW-Spur).
2. Die Stadtverwaltung vereinbart mit den zuständigen Behörden eine elektro-nisch geregelte Sperrung der Außen-Fahrspuren außerhalb der Rush-hour.
3. Die Stadtverwaltung stimmt mit dem Regierungspräsidium ab, einen Sanie-rungsplan inklusive Verkehrslenkung für die bestehende Rheinbrücke vorzulegen, der einen Zustand ohne zweite Rheinbrücke annimmt.
4. Die Stadtverwaltung stimmt mit dem Regierungspräsidium ab, den Bau ei-ner Ersatzbrücke (mit zwei sich statisch unabhängig tragenden Fahrbahnen) für die heutige Brücke zwischen Maxau und Maximiliansau alternativ zu einer Sanierung zu prüfen.
5. Die Stadtverwaltung stimmt mit dem Regierungspräsidium ab, das von der Stadt beauftragte PTV-Gutachten zu Rheinbrücke und Nordtangente als Grundlage weiterer Verkehrsplanungen zu übernehmen.
6. Die Stadtverwaltung stellt die Ergebnisse zu den Antragspunkten 1 bis 5 in der NT-Kommission und anschließend der Öffentlichkeit vor.

Sachverhalt / Begründung:
Da eine Sanierung der Rheinbrücke immer mit Verkehrsproblemen, mit (Teil-) Sperrungen und hohen Kosten verbunden ist, sollte es Bestreben der Stadt und der zuständigen Straßenbehörden sein, die Rheinbrücke möglichst lange in gutem Zustand zu erhalten.
Es ist bekannt, dass im wesentlichen zu schnell über die Brücke fahrender Schwerlastverkehr (voll beladene LKW, Tanklastwagen…) für die Schäden an den Schweißnähten der Brücke verantwortlich ist. Den Medien konnte ent-nommen werden, dass Ende August 2007 bei zwei  Stichproben direkt auf der Brücke jeweils innerhalb einer halben Stunde über 30 zu schnell fahrende LKWs gemessen wurden.
Die Stadt Karlsruhe sollte eine Geschwindigkeitsüberwachung installieren und parallel mit der Stadt Wörth Kontakt aufnehmen mit dem Ziel einer gleichen Anlage auf Pfälzer Seite. Dieser Verkehr ist zudem ausschließlich auf den Außen-Fahrspuren unterwegs. Aufgrund der Statik sind dort Belastungen besonders schädigend. In schwächeren Verkehrsphasen sollten daher die Außenspuren geschont werden.
Unabhängig davon müssen die zuständigen Behörden
a) bei Planungen die neuesten und belastbarsten Zahlen heranziehen (hier das von der Stadt beauftragte PTV-Gutachten mit drei Szenarien)
b) immer mit dem z. B. unfallbedingten Ausfall einer Brücke rechnen. Für die-sen Fall muss ein Sanierungsplan existieren und dabei auch die Optionen „Teilsperrung“ und „Vollsperrung“ der bestehenden Brücke berücksichtigen.
c) die Frage klären, ob eine neue, ersetzende Brücke – mit zwei sich statisch unabhängig tragenden Fahrbahnen – am Standort der alten nicht die langfristig bessere Lösung gegenüber einer Reparatur der alten ist.

Unterzeichnet von:

Lüppo Cramer      Margot Döring        Dr. Eberhard Fischer     Michael Kunz

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