TOP Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Vertretung sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner im Planungsausschuss
Ergänzungsantrag
Für den Planungsausschuss werden sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner berufen. Darunter auch Vertretungen der Architektenkammer, des KIT und der IHK.
Sachverhalt / Begründung
Der Planungsausschuss ist ein für die Stadtentwicklung maßgebliches Beratungsorgan. Die gemeinderätlichen Mitglieder sind auf vielfältige Fachexpertise angewiesen. Deshalb sollen auch für den Planungsausschuss sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner berufen werden, die regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen. Die Auswahl der genannten Vertretungen orientiert sich an der früheren, bewährten Praxis im Planungsausschuss.
Die berufenen Sachkundigen sollen Zugang zu den öffentlichen und nichtöffentlichen Vorlagen des Ausschusses erhalten um im Vorgang und Verlauf der Sitzung ihre Expertise abzugeben. Die Einladung soll sich auf die gesamte Sitzung des Ausschusses beziehen und nicht nur auf einzelne Tagesordnungspunkte.
Unterzeichnet von:
Lüppo Cramer
Sonja Döring
Michael Haug