Anfrage
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, zentrale Radabstellanlagen im öffentlichen Raum regelmäßig – etwa monatlich oder zweimonatlich – durch die Stadtreinigung reinigen zu lassen (z. B. mit
Hochdruckreinigern)? - Welche personellen, organisatorischen und finanziellen Ressourcen
wären für eine solche Maßnahme erforderlich? - Wäre es rechtlich möglich, eine entsprechende Regelung oder Satzung zu schaffen, auf deren Grundlage die Stadt bestimmte Fahrradabstellanlagen temporär zur Reinigung sperrt?
a. Welche Anforderungen müssten für eine solche Satzung erfüllt
sein?
b. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für das vorübergehende Freihalten solcher Anlagen zur Reinigung?
c. Welche Erfahrungen bestehen mit ähnlichen Regelungen etwa
im Bereich des ruhenden Kfz-Verkehrs (z. B. temporäres Halteverbot für Reinigungszwecke)? - Könnte im Zuge dieser Reinigungen auch gezielt gegen sogenannte
Schrotträder vorgegangen werden (z. B. Entfernung und Verwahrung
als Fundräder)? - Wie hoch schätzt die Verwaltung den Aufwand zur Kennzeichnung
und Beschilderung der betroffenen Radabstellanlagen im Vorfeld der
Reinigungstermine ein? - Welche Maßnahmen müsste die Verwaltung ergreifen, um eine ausreichende Information und Vorlaufzeit für Nutzer:innen sicherzustellen?
- Hält die Verwaltung eine Pilotphase im Innenstadtbereich – insbesondere rund um die Fußgängerzone – für sinnvoll und umsetzbar?
a. Wie könnte eine solche Pilotphase konkret aussehen?
b. Welche Kriterien würde die Verwaltung zur Erfolgskontrolle
heranziehen?
Begründung/Sachverhalt:
Radabstellanlagen im öffentlichen Raum sind ein wichtiger Bestandteil der städtischen Infrastruktur. Ihre regelmäßige Reinigung dient nicht nur der städtischen Sauberkeit, sondern auch der dauerhaften Nutzbarkeit und einem attraktiven Stadtbild. Die Karlsruher Liste schlägt vor, eine regelmäßige Reinigung dieser Anlagen zu organisieren.
Damit diese effizient durchgeführt werden kann, müssen die betreffenden Abstellanlagen zu festgelegten Terminen kurzfristig von Rädern freigehalten werden. Dazu wäre eine rechtliche Regelung erforderlich, die eine entsprechende Ausschilderung und gegebenenfalls auch die Entfernung dort abgestellter Räder erlaubt – analog zu Maßnahmen im ruhenden Kfz-Verkehr. Insbesondere sogenannte Schrotträder, die teilweise über Wochen oder Monate nicht bewegt werden, behindern die Nutzung durch andere und könnten im Zuge dieser Termine entfernt werden.
Ein solches Vorgehen könnte zunächst im Innenstadtbereich erprobt und nach einer Testphase auf weitere Standorte ausgeweitet werden.
Unterzeichnet von:
Lüppo Cramer
Sonja Döring
Michael Haug