Antrag
- Die Stadtverwaltung vergibt ihre Liegenschaften / Immobilien zukünftig grundsätzlich in Vermietung oder Erbpacht. Nur in begründeten Ausnahmefällen beschließt der Gemeinderat den Verkauf.
- Zur Beurteilung erarbeitet die Stadtverwaltung einen nachvollziehbaren Kriterienkatalog. Dieser soll mögliche Nutzungsbedingungen und Nutzungsmöglichkeiten ebenso wie wirtschaftliche und vor allem auch stadtplanerische Aspekte gewichten. Den Kriterienkatalog legt die Verwaltung dem Gemeinderat zur Entscheidung vor.
- Die Stadtverwaltung weist ihre Gesellschaften an, ihre Liegenschaften/Immobilien grundsätzlich nicht mehr zu verkaufen. In begründeten Ausnahmefällen beschließt der zuständige Aufsichtsrat über einen Verkauf. Dabei werden dieselben Prüfkriterien wie bei städtischen Liegenschaften zugrunde gelegt.
Sachverhalt / Begründung
In einer wachsenden Stadt wie Karlsruhe wird der zur Verfügung stehende Platz immer weniger. Die Preise für Immobilien und Grundstücke steigen stetig. Damit wird es immer wichtiger, die Nutzung der knappen Fläche und von Immobilien in öffentlicher Hand an den Bedürfnissen der Stadtbevölkerung auszurichten. Durch den Verkauf von Liegenschaften / Immobilien vergibt die Stadtverwaltung dauerhaft ihre Möglichkeit, Einfluss auf die Art der Nutzung zu nehmen.
Ein Verkauf städtischer Liegenschaften / Immobilien sollte deshalb nur in Ausnahmefällen und unter Bewertung eines standardisierten Kriterienkatalogs erwogen werden. In diesem Katalog sollten mögliche Nutzungen, deren Rahmenbedingungen sowie wirtschaftliche, stadtgesellschaftliche und stadtplanerische
Aspekte zum Tragen kommen.
Unterzeichnet von:
Lüppo Cramer
Sonja Döring
Michael Haug



