Rathaus West

Ergänzungsantrag: Prüfauftrag: Zweckbindung der Erlöse städtischer Immobilienverkäufe für den kommunalen Bauunterhalt (Bauunterhaltungsfonds)

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Thema: Gemeinderatssitzung am 19.05.2026: TOP 8 Konzeptvergabe Rathaus West

Ergänzungsantrag

Die Stadt Karlsruhe prüft die Einrichtung eines zweckgebundenen kommunalen Bauunterhaltungsfonds. Mit dem Fonds soll eine strategische Neuausrichtung beim Mitteleinsatz von erzielten Verkaufserlösen städtischer Immobilien erfolgen. Zweck des Fonds ist eine vollständige Rückführung der erzielten Verkaufserlöse in den kommunalen Bauunterhalt.

Sachverhalt / Begründung:

Mit einem zweckgebundenen kommunalen Immobilienfonds sollen Mittel zur Verfügung stehen, die dem Bauunterhalt anderer städtischer Immobilien möglichst zeitnah zur Verfügung stehen.

Die durch den Verkauf städtischer Immobilien erzielten Erlöse sollen demnach nicht zur pauschalen Deckung des Haushaltsdefizits dienen. Vielmehr sollen die Erlöse eine Investition in die bauliche Zukunft Karlsruhes ermöglichen. Ziel ist eine rechtlich verbindliche Zweckbindung der Gelder. Die Einnahmen sollen direkt und vollständig in den kommunalen Bauunterhalt zurückgeführt werden. Damit soll auch ermöglicht werden, verbleibende Schlüsselimmobilien von besonderer baukultureller Bedeutung – wie das Prinz-Max-Palais – substanziell zu sanieren und für die Stadt Karlsruhe in deren Eigentum zu erhalten.

Unterzeichnet von:
Lüppo Cramer
Sonja Döring
Michael Haug

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Foto: Ikar.us – „Rathaus-West“, CC BY 3.0 DE

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