Innerhalb der Stadtverwaltung werden Vorbereitungen zur Neustrukturierung von Ämtern getroffen. Betroffen hiervon sollen vor allem die Bereiche Stadtplanung, Bauordnung und Landschaftsplanung sein. Wie zu hören ist, wird konkret geplant:
1. das Bauordnungsamt mit dem Stadtplanungsamt zusammenzulegen;
2. die Landschaftsplanung aus dem Gartenbauamt herauszulösen und dem Stadtplanungsamt zuzuschlagen;
3. die Forstwirtschaft in das Gartenbauamt zu integrieren.
Für die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und KAL ist es unumgänglich, dass die geplante Neustrukturierung der Ämter im Gemeinderat diskutiert und die Vor- und Nachteile abgewogen werden. Denn pensionsbedingtes Ausscheiden von Amtsleitern kann nicht primär der Anlass von Ämterzusammenlegungen sein. Und es kann ebenfalls nicht sein, dass durch einen Artikel in der Stadtzeitung vom 24. September 2004 mit dem Wortlaut „Bis zu der vom Gemeinderat beschlossenen Umstrukturierung von Stadtplanungs-, Gartenbau- und Bauordnungsamt …“, der Eindruck erweckt wird, als handele es sich hierbei um eine mit den Fraktionen bereits abgestimmte Festlegung, die lediglich nur noch formal bestätigt werden müsse.
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und KAL stellen deshalb folgenden interfraktionellen Antrag mit der Bitte um Behandlung in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung:
1. Die Stadtverwaltung legt die Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung von Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt sowohl in fachlicher als auch in finanzieller Hinsicht dar und informiert darüber, wie sich die Situation in anderen baden-württembergischen Großstädten darstellt.
2. Die Stadtverwaltung legt dar, warum die Integration des Bauordnungsamtes in den Zentralen Juristischen Dienst nicht die fachlich und sachlich bessere Lösung wäre, zumal das Bauordnungsamt durch das Verwaltungsreformgesetz des Landes zusätzliche Aufgaben im Bereich des Wasserrechts erhält
3. Die Stadtverwaltung legt die fachlichen und finanziellen Vor- und Nachteile dar, die sich aus einer Herauslösung der Landschaftsplanung aus dem Gartenbauamt und einer Integration in das Stadtplanungsamt ergeben.
4. Die Stadtverwaltung legt die fachlichen und finanziellen Vor- und Nachteile einer Integration des Forst in das Gartenbauamt dar.
5. Die Stadtverwaltung legt dar, ob es weitere organisatorische Überlegungen gibt, Ämter die mit öffentlichem Grün zu tun haben, in absehbarer Zeit zusammenzulegen.
6. Die Stadtverwaltung legt eine Untersuchung der in Kosten zu übersetzenden Organisationswirkungen der geplanten Ämterzusammenlegungen vor.
7. Die Stadtverwaltung legt dar, wie die betroffenen Mitarbeiter an der Entscheidungsfindung und Umsetzung der geplanten Ämterzusammenlegungen beteiligt werden.
8. Die Stadtverwaltung legt eine Untersuchung vor, welche die Auswirkungen einer Umorganisation auf die effiziente Erledigung der davon betroffenen Verwaltungsgeschäfte quantifiziert.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Baitinger
Dr. Gisela Splett
Lüppo Cramer