Sanierung oder Umbau Wildparkstadion – Voraussetzungen

Veröffentlicht von

Antrag vom 21. August 2013 für GR-Sitzung v. 24.9.2013

Thema:

Prüfung und Kostenrahmen einer erweiterten Sanierung des Wildparkstadions sowie eines schrittweisen Umbaus
(Antrag und Antwort der Verwaltung hier unter karlsruhe.de)

Antrag

1. Der Gemeinderat fordert den KSC auf, der Stadt Karlsruhe einen Einblick in die derzeitige Finanzsituation zu bieten und ein tragfähiges Wirtschaftskonzept vorzulegen.
2. Der Gemeinderat fordert den KSC auf, eindeutig klarzulegen, unter welchen Bedingungen der Verein bereit ist, ein umgebautes Wildparkstadion zu akzeptieren.
3. Die Stadt klärt mit dem KIT, ob mittelfristig noch belastbares Interesse am Areal des Wildparkstadions besteht.
4. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat einen aktuellen „Investitionsplan“ für die anstehenden (großen) Investitionen und deren Finanzierbarkeit vor.
5. Die Stadt plant einen Umbau des Wildparkstadions erst dann, wenn die Punkte 1 bis 4 positiv geklärt sind.
6. Die Stadt prüft parallel die Machbarkeit und berechnet den Kostenrahmen für eine erweiterte Sanierung des Wildparkstadions mit
a) „Verbesserung der Sicherheit“ (Verlegung des Gästeblockes nach Norden, Gästeparkplätze im Norden etc.)
b) Bau einer Parkpalette auf dem Birkenparkplatz
c) Verlegung von Trainings- und Wettkampfplätzen.
7. Die Stadt klärt die Rahmenbedingungen für einen schrittweisen Umbau des Wildparkstadions.

  Sachverhalt / Begründung:

Der jüngste, verklausulierte Brief des Präsidiums an die KSC-Mitglieder hat nicht zur Klärung beigetragen, ob und unter welchen klar benannten Umständen der Verein ein umgebautes Wildparkstadion (nach dem Modell aus der öffentlicher Präsentation im Juli 2013) akzeptieren würde. Für den Gemeinderat ist zudem völlig unklar, wie der Verein in Zukunft seine Miete bezahlen will; und zwar egal, ob in einem sanierten Stadion – hier muss die Stadt ja jedes Jahr einer teilweisen „Stundung“ zustimmen – oder in einem Neu- bzw. Umbau, wo die Miete sicher um ein Vielfaches höher läge.

Dies alles sind aber entscheidende Voraussetzungen für eine Entscheidung über eine städtische Investition in eine höherwertige Sanierung oder einen Neubau (an welchem Standort auch immer). Grundsätzlich ist Profifußball laut Bescheinigung der DFL im heutigen Stadion noch auf Jahre hinaus möglich; selbst in der ersten Liga, wenn die Stadt als Eigentümer einige bauliche Sicherheitsmaßnahmen ergreift. Für ein im Sinne einer professionellen Vermarktung ideales Fußballstadion wäre der Verein als einziger Nutzer ohnehin selbst zuständig.

Zwei weitere Aspekte gilt es zu beachten: Erstens sollten die Zuschauer in Zukunft ein attraktives Umfeld bei erhöhter Sicherheit vorfinden. Zweitens darf der Gemeinderat nicht vor einer „Alles-oder-nichts“-Entscheidung stehen. Deshalb sollte die Stadtverwaltung das Modell einer erweiterten Sanierung untersuchen: Verlagerung des Gästeblocks und der Gästeparkplätze nach Norden, so wie von Speer & Partner vorgestellt; neue / andere Trainings- und Wettkampfplätze für die entfallenden durch ortsnahen Neubau bzw. Kooperation mit anderen Vereinen entlang des Adenauerrings; Bau einer Parkpalette auf dem Birkenparkplatz.

Zudem sollten Stadt und Verein das Modell eines schrittweisen Umbaus des Wildparkstadions in drei Bauabschnitten prüfen: Seite für Seite, immer in langen Saisonpausen, mit hoher Eigenleistung und mit Eigenkapital des Vereins. Ziele eines solchen Vorgehens: Minimierung der Zuschauerverluste während Umbauphasen und vor allem Erwerb von Eigentum des Vereins am neuen Stadion. Die Stadt sollte dafür ein Baukasten-Konzept für das Wildpark-Stadion erarbeiten. Zudem sollten sich Stadt und Verein einigen, wie der Verein eine solche Investition in einen Umbau mitfinanzieren kann.

Sinn macht ein Um- oder Neubau am Standort Wildpark aber nur, wenn sich die Erweiterungsideen des KIT definitiv für die nächsten zehn Jahre erledigt haben. Und schließlich: Damit der Gemeinderat verantwortungsbewusst für oder gegen eine erweiterte Sanierung oder einen Umbau/Neubau votieren kann, braucht er einen vollständigen Investitionsplan der Stadt. In den Plan müssen auch absehbare, aber noch nicht kostenkontrollierte städtische Projekte eingestellt werden.


Unterzeichnet von:
 
Lüppo Cramer     Dr. Eberhard Fischer
    


Beitrag teilen: