Redebeitrag von Stadtrat Lüppo Cramer zu TOP 5 des Gemeinderats vom 28.07.2020
Das geplante FORUM RECHT am Bundesgerichtshof beginnt mit einer Hinwegsetzung über bestehendes Recht. Im §2 (Abs. 4) des BundesNatSchutzGesetzes heißt es:
„Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden.“
Die Karlsruher Liste erwartet hier eine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und kein kaltschnäuziges sich darüber hinwegsetzen.
Das FORUM RECHT ist ein Elitenprojekt. Wenn breitere Teile der Bevölkerung dafür gewonnen werden sollen, muss sich die Informationspolitik zum FORUM RECHT radikal ändern. Und das würde u.a. bedeuten, dass die Initiativen und Ideen, die es jetzt schon gibt, nicht als lästiges Querulantentum betrachtet werden.
Und zum Schluss: Es wird höchste Zeit, dass dem Gemeinderat Raum und Zeit gegeben wird das Thema in seinen Gremien zu behandeln.