Antrag:
Am Ettlinger-Tor-Platz soll eine Weiterentwicklung mit einem zeitgemäßen Nutzungsmix und einer attraktiven Gestaltung ermöglicht werden.
Der Oberbürgermeister sucht das Gespräch mit Landrat Dr. Christoph Schnau-digel und dem Ettlinger Oberbürgermeister Johannes Arnold mit dem Ziel, das Seehof-Areal als neuen Standort für das Landratsamt zu entwickeln.
Sachverhalt / Begründung:
Das Ettlinger Tor ist für Karlsruhe von zentraler stadtplanerischer Bedeutung; nach Umsetzung der Kombilösung wird dies umso mehr gelten. Das beweisen der einstige Wettbewerb „Via triumphalis“ ebenso wie das laufende Werkstattverfahren „Städtebauliches Entwicklungskonzept Ettlinger Tor – Südwestseite“.
An der Südwestseite des Ettlinger Tors ist aktuell das Gebäudeensemble des Karlsruher Landratsamtes verortet. Bedingt durch die rechtliche Bewertung zum Denkmalschutz des Ensembles und wegen der Planungswerkstatt zeichnet sich ab, dass ein Um- oder Neubau des Landratsamtes am bisherigen Standort zeitlich ungesichert ist.
Die Planung Ettlinger-Tor wird sich auch nach einer eventuellen Erteilung der Abbruchgenehmigung um ein Jahr für das LRA verzögern, wenn die Verwaltungsvorschrift für den Eintrag auf die vom Regierungspräsidium geführte Liste der “Verkäufliche Kulturdenkmale im Land- und Stadtkreis Karlsruhe” eingehalten wird. Davon ist vor dem Hintergrund des Schutzes für das Kulturdenkmal qua Vorschrift auszugehen. Umso dringlicher wird die Suche nach Alternativstandorten.
Zudem steht eine Massierung von Verwaltungsnutzungen den im Werkstattverfahren von den Planungsbüros geäußerten städtebaulichen Überlegungen im Weg.
Eine Verlagerung des Landratsamts bietet sich daher an, am besten auf einen zentralen, gut erreichbaren Standort auf dem Gebiet des Landkreises. Das Seehof-Areal befindet sich nördlich der Ettlinger Kernstadt, nahe Autobahn und den Gleisen der AVG. Somit ist nicht nur eine sehr gute Anbindung für den MIV gegeben, durch eine eigene Haltestelle könnte auch eine direkte Anbindung an den ÖPNV erfolgen. An einer der zentralen Stadtzufahrten Ettlingens gelegen, bildet die Fläche einen prägenden Auftaktpunkt für Ettlingen und Karlsruhe und stellt hohe Anforderungen an Nutzungen und Gestalt.
Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe sieht für Teilflächen des Areals bereits gewerbliche Bauflächen von ca. 2,8 Hektar (Bestand und Planung) vor. Eine Erweiterung in Richtung Süden von ca. 1,4 Hektar ist im Rahmen der Fortschreibung des FNP vorgesehen. Das Landratsamt hätte also ausreichend Platz für eine Erweiterung.
Die betroffenen Grundstücke befinden sich im Eigentum der AVG (als 100-prozentige Tochter der Stadt Karlsruhe), der Stadt Ettlingen sowie in Privatbesitz. Im Hinblick auf die planungsrechtliche Sicherung dieses Vorhabens im Bereich des Seehof-Areals liegt die Planungshoheit bei der Stadt Ettlingen. Die Einleitung entsprechender Bebauungsplanverfahren müsste zu gegebener Zeit in den gemeindlichen Gremien der Stadt Ettlingen zu beraten und zu beschließen sein.
Um einen zeitgemäßen Nutzungsmix und eine attraktive Gestaltung des Ettlinger-Tor-Platzes zu ermöglichen, sollte die Stadt Karlsruhe Gespräche führen mit dem Landratsamt (Frage „Bereitschaft zur Verlagerung“) und der Stadt Ettlingen (Frage „Bereitschaft zur Überplanung des Seehof-Areals“). Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup müsste als ersten Schritt auf Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und den Ettlinger Oberbürgermeister Johannes Arnold zugehen. In die Gespräche sollte Oberbürgermeister Mentrup auch die Option einbringen, dass die Stadtverwaltung das Ensemble für eigene Zwecke erwirbt oder dem Wohnungsmarkt zuführt.