Änderungsantrag zu TOP 5 der GR-Sitzung am 6. Mai 2008
Antrag
Im Bebauungsplan „Schlachthof-Viehhof – planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften“ wird im Abschnitt II „Örtliche Bauvorschriften“, Teil 1.2, 2. Absatz der Satz
„Dachflächenfenster sind unzulässig.“
durch folgenden Satz ersetzt:
„Dachflächenfenster sind nur in untergeordnetem Maßstab und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz zulässig.“.
Sachverhalt / Begründung:
Im Plangebiet sind bereits aus Zeiten vor Aufnahme der aktuellen Bebauungsplanung Dachflächenfenster (zum Teil sogar Dacheinschnitte) vorhanden, auch an denkmalgeschützten Gebäuden. Ein absolutes Verbot für die Zukunft benachteiligt die Bauherren, die erst jetzt agieren, und erschwert/verteuert die Belichtung der Dachgeschosse.
Mehrere Vertreter aller Fraktionen konnten sich beim Jahresempfang des Toll-hauses von der Situation auf dem alten Schlacht-/Viehhof ein Bild machen.
Unterzeichnet von:
Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer