Antrag:
Die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Bebauungsplan wird um den Punkt ergänzt:
„Für das geplante Bauvorhaben ist zwingend eine Umweltverträglichkeitsprü-fung durchzuführen. Begründung: …“
Die Begründung ist vom ZJD entsprechend dem UVPG auszuformulieren.
Sachverhalt / Begründung:
In Stellungnahmen zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung gilt es, die Interessen der Karlsruher Bürger sowie die Belange der einzelnen Schutzgüter auf geltender rechtlicher Grundlage zu vertreten. Ein Blick in das UVPG zeigt, dass für die geplante Ansiedlung einer Fabrik in dieser Größenordnung eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter verschiedenen Aspekten geboten ist. Diese Aspekte werden jedoch derzeit in unterschiedlichen Teilen der Planung bearbeitet bzw. komplett ausgegliedert. Eine Behandlung in einem integrierten Verfahren ergäbe eine sachgerechte Einschätzung über die Schwere des Eingriffs in die Umwelt und den Land-schaftsraum.
Eine Pflicht, eine UVP durchzuführen, besteht bei folgenden Voraussetzungen:
1. Eine Versiegelung von mehr als 100.000 m² Boden begründet zwingend die Durchführung der UVP. Die in der Planung genannten 99.500 m² (!) werden nur durch die unzulässige Abtrennung von Teilmaßnahmen erreicht (Ausbau der Kreisstraße K 3581 aufgrund des Lkw-Verkehrs zu und vom Fleischwerk; evtl. weitere Baumaßnahmen auch auf dem geplanten Werksareal).
2. Die auf dem Projektgelände geplante Abwasseranlage ist aufgrund ihrer Größe (BSB-Fracht) UVP-pflichtig.
3. Für die geplante Grundwasserentnahme wäre auf jeden Fall eine UVP durchzuführen. Dies scheint der Hintergrund, warum diese Maßnahme zunächst aus dem Verfahren genommen wurde.
4. Das Fleischwerk ist als „Anlage zur Herstellung von Fleischkonserven“ UVP-pflichtig.
Die vorliegenden Gutachten, deren Qualität zudem zumindest fragwürdig ist (u.a. Widersprüche zu Aussagen in früheren Gutachten beim Bau der Messe Karlsruhe), ersetzen eine UVP nicht.
Unterzeichnet von:
Lüppo Cramer Margot Döring