Antrag zu TOP 19 Vorlage Nr. 529, 20. öffentliche Plenarsitzung des Gemeinderates am 24. Januar 2006:
Ein Beschluss zum Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf-Rappenwört wird erst nach Vorliegen der ausgearbeiteten Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren gefasst.
Sachverhalt / Begründung:
Nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat 53 ist geplant, die Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren „Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf-Rappenwört“ voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2006 einzureichen. Darin werden Ausführungen zu verschiedenen möglichen Varianten des Rückhalteraumes, zur Verträglichkeit der Varianten mit einer möglichen Trinkwassernutzung sowie zur Umwelt- und FFH-Verträglichkeit enthalten sein. Ohne diese grundlegenden Unterlagen ist es unserer Auffassung nach nicht möglich, einen fundierten Beschluss über ein so weit reichendes Vorhaben zu fällen.
Unterzeichnet von:
Lüppo Cramer Eberhard Fischer