KAL-Antrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

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Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, genannt Istanbul-Konvention, völkerrechtlicher Vertrag vom 11.05.2011, für Deutschland in Kraft getreten am 01.02.2018

Antrag:

Die Stadt Karlsruhe richtet zum nächsten Doppelhaushalt eine entsprechende Stelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. Die Planungen zur Ausführung laufen ab sofort.

Sachverhalt / Begründung:

Gewalt gegen Frauen ist als Menschrechtsverletzung anerkennt. Durch die Unterzeichnung der Istanbul-Konvention im Europarat hat sich Deutschland verpflichtet, dafür zu sorgen, dass gewaltbetroffenen Frauen in jeder Kommune eine leicht zugängliche Anlauf- und Beratungsstelle zur Verfügung steht. Die Stadt Karlsruhe hat mit den Frauenhäusern, der Frauenberatungsstelle, der Clearingstelle schon Einiges vorzuweisen, das Angebot reicht jedoch bei weitem nicht aus. Eine bei der Stadt angesiedelte Stelle, die „umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, zum Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt“ (Prof. Dr. Stefanie Bock, Marburg), ergreifen kann muss den Hilfekatalog ergänzen und vervollständigen.

Unterzeichnet von: Lüppo Cramer, Max Braun, Michael Haug, Rebecca Ansin
Foto: Pixabay

Beschluss des Gemeinderats vom 24.09.2019:

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Kurzfassung Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Konzepterarbeitung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde im Juli 2019 im Büro der Gleichstellungsbeauftragten eine halbe Projektstelle für zwei Jahre geschaffen. Die Stelle ist derzeit im Besetzungsverfahren. Damit sind aktuell ausreichend personelle Ressourcen für die Konzepterarbeitung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorhanden. Um das Konzept nach der Fertigstellung umsetzen zu können, ist die dauerhafte Einrichtung einer Vollzeitstelle in Karlsruhe anzustreben. Nach einem Jahr ist im Sozial- und im Hauptausschuss ein Sachstandsbericht zur Konzeptentwicklung vorgesehen.

Zum Herunterladen:

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