Die finanzielle Situation von Familien mit Kindern in der gesamten Bundesrepublik ist unbefriedigend. Familien mit drei oder mehr Kindern sind hier besonders betroffen, da wegen der Betreuungsaufgaben das Haushaltseinkommen fast ausnahmslos von nur einer Person erwirtschaftet werden kann.
Bundesfamilienminister Franz-Josef Würmeling führte in seiner Amtszeit den sogenannten “Würmeling” ein. “Der Würmeling“ war die volkstümliche Bezeichnung für den Berechtigungsausweis zu einer Fahrkarte, die die ehemalige Deutsche Bundesbahn nur für Kinder aus kindereichen Familien angeboten hat. Das Gesetz wurde 1955 verabschiedet und war bis zum 31.12.1992 in Kraft. Die Fahrkarte kostete lediglich den halben Fahrpreis für Kinder aus Familien mit drei oder mehr Kindern. Der Berechtigungsausweis enthielt ein Foto des Inhabers und war jeweils ein Jahr gültig.”
Wir stellen folgenden Antrag:
1. Die Stadt Karlsruhe führt den “Karlsruher Würmeling” ein. Er berechtigt zur Nutzung von Bahnen und Bussen des KVV zum halben tariflichen Preis.
2. Der Karlsruher Würmeling wird vergeben an Familien mit drei oder mehr Kindern,sofern diese nach dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld erhalten.
3. Die finanziellen Ausfälle des KVV werden von der Stadt abgegolten.
Mit freundlichen Grüßen
Lüppo Cramer Margot Döring