Maßnahmen zum Schutz des Klimas werden über viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte Daueraufgabe auch der Kommunen sein. Ihre Finanzierung darf daher nicht von der jeweiligen Kassenlage abhängig gemacht werden, sondern muss dauerhaft sichergestellt sein. Zumindest ist ein Sockelbetrag sinnvoll, der je nach Erfordernis und Kassenlage aufgestockt werden kann.
Aus dem Klimaschutzfonds sollen vor allem weitere Energieeffizienzmaßnahmen und regenerative Energieprojekte der Stadt Karlsruhe finanziert werden. Aber auch Klimaschutzmaßnahmen anderer Dezernate, die in dem kurz vor der Verabschiedung stehenden Karlsruher Klimaschutzkonzept aufgeführt sind, sollen sich daraus finanzieren können, soweit diese kein oder kein ausreichendes eigenes Budget im Haushalt haben.
Die Erstausstattung des Fonds 2009 soll mit einem Betrag in Höhe von 10 % der Konzessionsabgabe der Stadtwerke 2008 zusätzlich zum HH-Entwurf erfolgen (Freiburger Modell). Im Folgejahr 2010 sollen 5 % der Konzessionsabgabe 2009 einen Grundstock des Fonds bilden.
Nach und nach refinanzieren den Fonds Einsparungen aus getätigten (Energiespar-)Maßnahmen bzw. frei werdende Finanzmittel aus der Umsetzung des Karlsruher Klimaschutzkonzepts (Stuttgarter Modell). Denn viele der darin vorgesehenen Maßnahmen rechnen sich aufgrund eingesparter Energiekosten bzw. höherer Einnahmen (z.B. aus Vergütungen nach dem EEG) bereits innerhalb weniger Jahre. Dieses eingesparte Geld soll wieder in den Fonds zurück fließen und für die Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden.