Redebeitrag von Lüppo Cramer zu TOP5 des GR vom 17.11.09
Die juristische Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und eines neuerlichen Bürgerentscheids werden nach Lage der Dinge abschließend die Gerichte entscheiden müssen.
Politisch sind wir der Ansicht, dass es nach 7-jähriger Planung zur Kombilösung, dem Abschluss verschiedener Verträge und Vereinbarungen durch die Stadt und durch zuständige städtische Unternehmen, mitten im Vergabeverfahren für den Rohbau des Straßenbahntunnels unter der Kaiserstraße für einen neuerlichen Bürgerentscheid zu spät ist. Das Risiko von Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe an die Stadt ist zu hoch. Das können wir politisch nicht verantworten.
Dazu kommt: Eine weitere, mehrjährige Verzögerung der Lösung Karlsruher Nahverkehrsprobleme in der Innenstadt würde nach unserer Auffassung wesentlich mehr Schaden anrichten, als die vermuteten Nachteile der Realisierung der Kombilösung erwarten lassen. Deshalb gilt für uns bis auf Weiteres der zustimmende Bürgerentscheid von 2002 zur Kombilösung mit den daraus folgenden (auch rechtlichen) Konsequenzen.
Wir erwarten im Dezember das Ergebnis der Ausschreibung, die für Kostenklarheit sorgen wird. Denn das Vergabeergebnis ist naturgemäß genauer und belastbarer als vorherige Kostenschätzungen.
Die diversen Alternativvorschläge zur Kombilösung haben weder im Gemeinderat eine Mehrheit gefunden, noch wurde je der Versuch unternommen, sie in der Planungsphase der Kombilösung zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens bzw. eines Bürgerentscheids zu machen.
Der Versuch der Karlsruher Liste wiederum, die Reihenfolge der Umsetzung der Kombilösung zu ändern, also Kriegsstraße zuerst, ist an der Mehrheit im Gemeinderat von CDU,SPD, FDP und OB gescheitert.
Damit sind nach unserer Auffassung die politischen Möglichkeiten an ihre Grenzen gestoßen.