<8. März 2013 / md> Beitrag in der StadtZeitung (Seite der Fraktionen)
Mit dem Antrag „Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher bei offiziellen Informationsveranstaltungen der Stadt Karlsruhe“ will die Karlsruher Liste-Fraktion erreichen, dass grundsätzlich bei großen städtischen Veranstaltungen eine Übersetzung in Gebärdensprache erfolgt. Die UN-Behindertenrechtskonvention ver-langt eine solche soziale Inklusion. „Das heißt für uns: Als gehörloser Mensch kann ich ohne vorherige Anmeldung teilnehmen – als selbstverständlich vorhandener Service“, begründet Margot Döring, sozialpolitische Sprecherin der KAL-Fraktion, diesen Antrag. Wir möchten zudem Gehörlosen die Chance geben, die Wortbeiträge auch mitten aus dem Publikum verfolgen zu können – mit Hilfe einer Gebärden-Einblendung auf der Leinwand, so wie in anderen Ländern bereits üblich.
Die Stadt sagt in ihrer Antwort auf unseren Antrag, dass Anfragen nach Übersetzung in die Gebärdensprache üblicherweise an den Gehörlosenverband gestellt werden, der sie dann an die zuständigen Veranstalter weiterleitet. Das ist uns zu wenig! Soziale Inklusion heißt Teilhabe ohne Hindernisse. „Wenn ich mich vorher bei einem Verband melden muss, um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können, ist das eine Barriere. Inklusion heißt Einschließen und nicht Ausschließen“, betont Stadträtin Döring.
Die Karlsruher Liste will die Umsetzung der UN-Konvention voranbringen. Wir halten zum einen eine Diskussion im Sozialausschuss für notwendig. Dort werden erste Weichen gestellt. Zum anderen ist der Beirat für Menschen mit Behinderungen das zentrale Gremium für diese Diskussion. Inklusion steht da natürlich ganz oben auf der Themenliste. Eine Stellungnahme der Sozialberatung für Hörgeschädigte bestätigt die Haltung der Karlsruher Liste: „Artikel 3 der Allgemeinen Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, in vollem Umfang an der Gesellschaft teilhaben und dabei Autonomie und Unabhängigkeit wahren zu können.“