Sitzung des Gemeinderats vom 27. Mai 2025: Redebeiträge der KAL-Fraktion

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Die Gemeinderatssitzung am 27. Mai behandelte unter anderem die Ergänzung der Satzung der Karlsruhe-Stiftung um den Zweck der Kunst- und Kulturförderung, die Neugestaltung des Vollservices bei der Abfallsammlung sowie die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in seiner vierten Stufe. Außerdem wurde über den weiteren Umgang mit überdachten Fahrradabstellanlagen beraten.

Die Redebeiträge sind hier nachzulesen:

Redebeitrag Sonja Döring zu TOP 12 Karlsruhe-Stiftung: Satzungsergänzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleg:innen,

wir freuen uns, dass dem Wunsch des Gemeinderats als Stiftungszweck auch „die Förderung von Kunst und Kultur“ aufzunehmen, gefolgt wurde.

Damit ermöglichen wir die vielfältige Kunst- und Kulturszene der Stadt auch mit Mitteln der KA-Stiftung zu fördern. Gerade über die Aktiven der Kunst- und Kulturszene entstehen immer wieder Projekte, die letztlich auch den anderen Stiftungszwecken wie Förderung von Erziehung und Bildung dienen.

Unseren Wunsch, ganz konkret auch „Demokratieförderung“ als Stiftungszweck zu benennen, soll mit der Ergänzung „Förderung bürgerschaftlichen Engagements“ nachgekommen werden. 

Wir hätten es als wichtiges Zeichen gesehen, diesen konkreten Begriff in der Satzung dieser kommunalen Stiftung zu verankern. Davon ausgehend, dass die dann geförderten Maßnahmen sich immer auf den Schutz und die Verteidigung unserer demokratischen Grundwerte beziehen, stimmen wir heute dieser Formulierung zu.

Vielen Dank.

Redebeitrag Michael Haug zu TOP 13,
Neugestaltung des Vollservice bei der Abfallsammlung des Teams sauberes Karlsruhe

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kollegen und Kolleginnen,

die Neugestaltung des Vollservices bei der Abfallsammlung ist überfällig. Der ganze Ärger um die Sammlung der Wertstoffe hat aufgezeigt, dass die Abfallsatzung nicht der gelebten Praxis bei der Sammlung des Abfalls entspricht. Dieser weit über die Satzung hinausgehende Service ist zwar kundenfreundlich und bürgernah. Die Praxis belastet aber die Mitarbeitenden in einigen Bereichen über Gebühr.

Die Neufassung, insbesondere die Erhöhung des Abstandes der Standplätze auf maximal 35m trägt der baulichen Situation in den der Stadtteilen mit historischen Bausubstanz Rechnung. Außerdem wird der Anteil der Betroffenen, die auch künftig nicht vom Vollservice profitieren um 17% auf 6,5% gesenkt.

Der zweite sehr wichtige Schritt, die Einführung der Wahlmöglichkeit zwischen Teilservice und Vollservice zum Januar 2027 finden wir sehr gut. Dadurch wird eine Gleichbehandlung der Bürger:innen möglich, da die Wahlmöglichkeit für den gesamten Geltungsbereich der Neugestaltung gilt.

Da zudem ein Konzept für das betriebliche Gesundheitsmanagement erstellt wird, gewährleisten die vorliegenden Maßgaben für den Vollservice die Anforderungen an einen sicheren und modernen Arbeitsplatz und bieten einen kundenfreundlichen Service.

Die Regelung schafft Klarheit, wir stimmen der Vorlage zu.

Vielen Dank.

Redebeitrag Michael Haug zu TOP 14 Lärmaktionsplan 4. Stufe

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kollegen und Kolleginnen,

wir freuen uns über die 4. Stufe der Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Durch die aktuelle Fassung des „Kooperationserlasses zur Lärmaktionsplanung“ wird die Umsetzung der Maßnahmen der Kommunen erleichtert, dass sehen wir als sehr positiv an.

Mit dem Maßnahmenkonzept werden wichtige Schritte zur Lärmminderung vorgeschlagen.

Zwei Anmerkungen zu dem Entwurf haben wir noch:

Mit dem vorliegenden Plan wird nun endlich die Lücke zwischen den Tempo 30 Zonen der Rheinhafenstraße und der Eckener Straße geschlossen. Die im derzeitigen Plan noch vorhandene Lücke hat vor Ort niemand verstanden, da aufgrund fehlender Zu- und Abfahrten das Verkehrsaufkommen in beiden Abschnitten der Eckener Straße identisch ist.

Ein weiterer Bereich der bei uns Fragen aufwirft, ist der Abschnitt der Rheinhafenstraße zwischen Kirschstraße und Daxlander Straße. Hier liegt ein Hinweis aus der Bürgerschaft vor. Nach Bewertung der Stadtverwaltung liegt die Lärmbelastung unterhalb der untersuchten Lärmquellen, so dass dem Hinweis nicht entsprochen wird. Im weiteren Verlauf der Rheinhafenstraße bis zur Eckener Straße gilt aber bereits Tempo 30. Wir fragen uns wo der Verkehr „verloren“ geht, dass hier eine geringere Lärmbelastung vorliegt. Ist der Abfluss des Verkehrs in die Kirschstraße tatsächlich so groß?

Zusammenfassend nehmen wir den Lärmaktionsplan zur Kenntnis und stimmen dem vorgeschlagenen Maßnahmenkonzept gerne zu.

Vielen Dank.

Redebeitrag Michael Haug zu TOP 23, Radunterstände nur für besonders relevante Gebiete

Sehr geehrter Herr Oberbügermeister, liebe Kollegen und Kolleginnen,

die Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen ist ein wichtiger Punkt zur Förderung des Radverkehrs. Aufgrund der sich ständig vergrößernden Fahrradnutzung besteht ein Bedarf an ebenerdigen, überdachten Fahrradabstellanlagen. Das ist vor dem Hintergrund der Wertigkeit der heutigen Räder nachvollziehbar und berechtigt.

Deshalb hat der der Planungsausschuss im September 2020 einen Beschluss zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes gefasst.

Wir können aber vor den Argumenten der Stadtverwaltung nicht die Augen verschließen: 

Die personellen Ressourcen sind begrenzt, die Bearbeitung der Bebauungspläne nimmt ohnehin schon viel Zeit in Anspruch. 

Eine prioritäre Bearbeitung dieses Bebauungsplanes, wäre nur auf Kosten eines anderen Bebauungsplanes möglich.

Wir folgen deshalb der Empfehlung der Stadtverwaltung.

Da wir aber grundsätzlich den Erhalt der bestehenden Fahrradabstellanlagen unterstützen und auch neuen Anlagen positiv gegenüberstehen, regen wir an, 

in diesen Fällen entsprechend der geübten Praxis der Verwaltung bei der Gehwegreinigung zu verfahren.

Sie haben im März 2025 zu dem Thema geantwortet:

Zitat:

 „In der gelebten Praxis fordert die Verwaltung, insbesondere im Bereich von Wohngebieten, die Anlieger:innen erst nach sorgfältiger Abwägung auf, Grünbewuchs zu entfernen“

Wenn Sie diesen von Ihnen praktizierten pragmatischen Ansatz mit Augenmaß auf die Fahrradabstellanlagen übertragen, wäre allen Seiten gedient.

Der Bedarf an Abstellanlagen könnte gedeckt werden.

Und wir können so die Zeit überbrücken bis die Umsetzung des Beschlusses von 2020 zur Erstellung der Satzung möglich wäre.

Darüber hinaus wäre die Person, die sich derzeit mit dem Rückbau der Anlagen beschäftigt, entlastet.

Vielen Dank.

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