Ergänzungsantrag TOP 19 Neubau Turmbergbahn: weiterer Projektfortgang und Kostenprüfung
Thema: Konkretisierung der beantragten und erfragten Prüfungspunkte
Die Stadtverwaltung reicht folgende Informationen nach:
Zu Punkt 1 des Antrags:
a) Genauere Angaben zur Baupreis-Indizierung bzw. Indexierung technischer Gewerke (Maschinen etc.)
b) Die Aufteilung nach Bauwerken, Technik, Grünarbeiten, Gestaltung, Baunebenkosten
c) Die Zusammensetzung der Kalkulation der Risikosituation
d) In der Gesamtkostenbetrachtung erwarten wir die mit dem Projekt verbundenen Aufwendungen von Bauleistungen z.B. vom Tiefbauamt oder den Stadtwerken (gesondert ausgewiesen).
Zu Punkt 3 des Antrags:
Dieser Antragspunkt ist aus Sicht der KAL durch die Beantwortung durch die VBK nicht beantwortet. Ähnlich der transparenten Termin- und Kostenverfolgung der Projektsteuerung beim Staatstheaterbau werden Gemeinderat und Öffentlichkeit öffentlich tagenden Gremium regelmäßig informiert.
Zu Punkt 4 des Antrags:
Wir beantragen belastbare Angaben zu den Folgekosten aufgrund der mittlerweile vorangetriebenen Planung.
Sachverhalt / Begründung:
Begründung zu Punkt 1 unseres Antrags:
Dieser ist unzureichend beantwortet. Eine transparente Kommunikation Rund um den Bau der Turmbergbahn muss die genannten Punkte darstellen.
Begründung zu Punkt 3 des Antrags:
Durch eine gute Projektsteuerung können kostenrelevante Entscheidungen mit offensichtlichen Folgen nachjustiert werden. Eine gute Praxis einer transparenten Kostenkontrolle findet sich bspw. bei der Projektüberwachung „Sanierung / Erweiterung des Badischen Staatstheaters“. Hier findet eine transparente Termin- und Kostenverfolgung zur jeder Verwaltungsratssitzung statt. Ein ähnliches Vorgehen stellen wir uns hinsichtlich der Turmbergbahn vor – und zwar nicht nur im Aufsichtsrat der VBK sondern auch in einem öffentlich tagenden Gremium des Gemeinderats.
Begründung zu Punkt 4 unseres Antrags:
Auch dieser Antragspunkt ist aus unserer Sicht nur unzureichend beantwortet: Weder der Gemeinderat noch die Stadtverwaltung darf mit dieser Antwort zufrieden sein.
Eine entsprechende Kalkulation aufgrund der bereits allgemein gestiegenen Kosten muss berechenbar sein. Investitions- und Folgekosten sind bei städtischen Projekten laut Gemeindeordnung immer aktuell darzustellen.
Eine laufende Kostenverfolgung wird von der Stadt erwartet; siehe auch den Bescheid des RP Karlsruhe zum DHH 2026/2027. Die angegebenen erwarteten Betriebskosten von 120.000 € / Jahr datieren von 2024, diese Prognose ist somit knapp zwei Jahre alt.
Ein Vorgehen auf Sicht „jetzt bauen wir erst mal, im Betrieb zeigt sich dann, was dieser jährlich kostet“ ist nicht akzeptabel und weder den Aufsichtsbehörden (RP), noch dem Fördermittelgeber noch den Steuerzahler*innen zu vermitteln.
Unterzeichnet von:
Lüppo Cramer
Sonja Döring
Michael Haug



