Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe hat über die Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe beraten. Die Karlsruher Liste (KAL) hat dieser Anerkennung nicht zugestimmt.
Die zuständige Fachbehörde hatte in ihrer Prüfung festgestellt, dass ICF Karlsruhe die formalen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt. Diese fachliche Prüfung ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses. Sie beantwortet aus unserer Sicht jedoch nicht alle Fragen, die für eine politische Entscheidung über die Anerkennung relevant sind.
Denn mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wird einer Organisation nicht nur bescheinigt, dass sie bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt. Der Jugendhilfeausschuss spricht auch eine fachliche Einschätzung aus, dass die betreffende Organisation geeignet ist, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu begleiten, zu fördern und zu schützen. Genau bei dieser Einschätzung bestehen bei der KAL derzeit erhebliche Zweifel.
Im Mittelpunkt stehen für uns insbesondere Fragen nach der Trennung von religiöser Mission und Jugendarbeit sowie nach dem Umgang mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und vielfältigen Familienbildern.
Wir halten es für selbstverständlich, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer familiären Situation Anerkennung erfahren und in ihrer individuellen Entwicklung gestärkt werden. Angebote der Jugendhilfe müssen aus unserer Sicht einen Raum schaffen, in dem junge Menschen sich frei entwickeln, Fragen stellen und ihre eigene Identität finden können – ohne dass ihnen vermittelt wird, sie seien aufgrund ihrer Person oder ihrer Lebensweise weniger richtig oder müssten sich verändern.
Auch die Verbindung des ICF Karlsruhe zu anderen ICF-Gemeinden und die dort vertretenen Positionen haben bei uns Fragen aufgeworfen. Insbesondere die in anderen ICF-Gemeinden dokumentierten konservativen und fundamental-christlichen Positionen zum Thema Homosexualität sowie Berichte über sogenannte „Befreiungsgebete“ und Konversionsangebote sind aus unserer Sicht nicht mit einem Jugendhilfeverständnis vereinbar, das die Vielfalt junger Menschen selbstverständlich anerkennt.
Entscheidend ist für uns dabei nicht allein, welche Positionen an anderer Stelle vertreten werden. Wir haben uns deshalb auch mit der Frage beschäftigt, wie sich ICF Karlsruhe selbst zu diesen Themen positioniert und ob eine klare Abgrenzung besteht.
Der persönliche Austausch hat unsere Zweifel nicht ausgeräumt.
Im Gegenteil: Aussagen zum innergemeindlichen Diskussionsstand beim Thema Homosexualität und dazu, welchen Personen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen anvertraut wird, haben unsere Bedenken eher bestätigt.
Acuh andere Aspekte des Träger der freien Jugendhilfe wie ein ausgearbeitetes Schutzkonzept liegen aus unserer Sicht noch nicht ausreichend vor. Aus diesem Anlass können wir ICF Karlsruhe die Anerkennung in der aktuellen Form nicht zusprechen.
Wir wissen, dass eine offene Gesellschaft davon lebt, unterschiedliche Überzeugungen und Weltanschauungen auszuhalten. Auch religiöse und konservative Positionen haben ihren Platz in einer pluralistischen Gesellschaft. Wir sind deshalb grundsätzlich nicht der Auffassung, dass eine Organisation allein aufgrund ihres christlichen oder konservativen Hintergrunds von der Jugendhilfe ausgeschlossen werden sollte.
Gerade deshalb haben wir uns intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wo die Grenze zwischen dem legitimen Recht auf eine eigene Weltanschauung und den Anforderungen an einen Träger der Jugendhilfe liegt.
Unser Maßstab ist dabei das Menschenbild, für das die Karlsruher Liste steht: Menschen sind in ihrer Vielfalt anzuerkennen. Kinder und Jugendliche müssen in ihrer Entwicklung gestärkt und geschützt werden. Niemand darf aufgrund der eigenen sexuellen Orientierung, Identität oder familiären Lebensform abgewertet oder zur Veränderung gedrängt werden.
Als gewählte Vertreter der Karlsruher Liste verstehen wir uns dabei nicht als bloße Abnickinstanz einer Verwaltungsentscheidung. Das freie Mandat bedeutet für uns auch, auf Grundlage unserer politischen Überzeugungen und unserer Verantwortung gegenüber den Menschen in Karlsruhe eine eigene Entscheidung zu treffen.
Die KAL respektiert, dass die Verwaltung nach ihrer fachlichen Prüfung zu einer anderen Einschätzung gekommen ist. Wir sehen aber gerade im vorgesehenen Verfahren des Jugendhilfeausschusses den Auftrag, über die formale Prüfung hinaus eine fachliche und politische Verantwortung zu übernehmen.
Für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe braucht es aus unserer Sicht nicht nur die Erfüllung von Mindeststandards, sondern auch das Vertrauen, dass Kinder und Jugendliche dort in ihrer Vielfalt angenommen, geschützt und in ihrer freien Entwicklung unterstützt werden.
In der zweistündigen Debatte im Jugendhilfeausschuss wurde klar, dass ICF Karlsruhe durch professionellere Ausarbeitung ihres Konzepts und die Klärung offener Fragen die Chance hat sich weiterzuentwickeln. Deshalb hat die Karlsruher Liste die Anerkennung des ICF Karlsruhe zum aktuellen Zeitpunkt als Träger der freien Jugendhilfe abgelehnt.
