1990 wurde eine Bauvoranfrage zum damaligen Badenwerk-Areal genehmigt. Der Gemeinderat beschloss später eine Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Durlach Altstadt. Darin heißt es u.a.:
„Gegenstand des Schutzes ist das vorhandene Erscheinungsbild der Durlacher Altstadt, wie es sich von innen und von außen, z.B. auch vom Turmberg aus, darstellt.“ Daraus ergibt sich für die Bebauung des vom Badenwerk mittlerweile veräußerten Areals ein neuer Tatbestand: Die zukünftige Nutzung des Geländes muss neu überdacht werden. Eine Bindungswirkung durch die Bauvoranfrage von 1990 entsteht nach unserer Ansicht nicht, weil das damalige Gesuch mit der heutigen Planung nicht im Zusammenhang steht:
– andere Nutzungsart: nicht gewerblich, sondern Wohnen
– anderes Baufenster
– vier Geschossebenen statt ursprünglich drei
– andere Bruttogeschossfläche.
Aktuell ist eine Petition an den Landtag von Baden-Württemberg gerichtet. Es gilt abzusichern, dass mindestens bis zur Entscheidung des Petitionsausschusses, eventuell auch darüber hinaus, keine den oben genannten stadtgestalterischen Grundsätzen widersprechende Veränderung der Anlage vorgenommen wird.
Die KAL-Fraktion stellt daher folgenden Antrag, mit der Bitte um Behandlung in der nächsten Gemeinderatssitzung:
1. Für das Quartier Pfinztalstraße – Karlsburgstraße – Karl-Weysser-Straße – Badener Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
2. Der Gemeinderat erlässt eine Veränderungssperre für das Quartier.
Mit freundlichen Grüßen
Lüppo Cramer