Die KAL setzt sich dafür ein, dass die Nachverdichtung in der Waldstadt anwohnergerecht erfolgt und stellt über die KULT-Fraktion folgenden Antrag:
Die Stadtverwaltung belässt das Grundstück Kolberger Straße 3 in städtischem Besitz und nimmt von einem Verkauf abstand.
Sachverhalt / Begründung:
Die geplante Bebauung des Garagenhofs in der Kolberger Straße 3-5 verunsichert weiterhin viele Bürgerinnen und Bürger in der Waldstadt. Vor allem sorgen sie sich über die Höhenentwicklung der geplanten Wohnhäuser, die geringen Abstände zur bestehenden Bebauung und die Parkplatzsituation in der Kolberger Straße.
Derzeit befindet sich das Grundstück Kolberger Straße 3 in städtischem Besitz. Für die KULT-Fraktion ist es dringend geboten, das Grundstück in städtischem Besitz zu belassen und nicht zu verkaufen. Durch den Verkauf von Grundstücken vergibt die Stadtverwaltung dauerhaft ihre Möglichkeit, über den Bebauungsplan hinaus Einfluss auf Bebauungsdichte und Art der Nutzung zu nehmen.