Anfrage: Einbeziehung des Gestaltungsbeirats in städtebauliche Prozesse

Veröffentlicht von

Anfrage

  1. Wie oft wurde der Gestaltungsbeirat in der aktuellen sowie der vorangegangenen Sitzungsperiode zur Bewertung kommunaler Bauvorhaben herangezogen? 
  1. Kam es in diesem Zeitraum zu Fällen, in die der Gestaltungsbeirat nicht einbezogen wurde, obgleich etwaige Projekte gemäß des Regulariums der Stadt Karlsruhe dies erforderlich gemacht hätten?

Sachverhalt/Begründung

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe hat seit April 2007 die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu prüfen und ihre Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. Er erfüllt daher eine wichtige Aufgabe, die Qualität von stadträumlich wichtigen Bauvorhaben zu sichern. Da die Sitzungen mittlerweile öffentlich stattfinden, dient dieses Gremium der Transparenz von Planungsvorgängen und ist ein wichtiger Beitrag zur Bürgerbeteiligung der Stadt.

Unterzeichnet von:
Lüppo Cramer
Sonja Döring
Michael Haug

Zum Herunterladen:

Beitrag teilen:

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert