Gebärdensprach-Dolmetschkosten

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Antrag vom 13. November 2013 für GR-Sitzung v. 17.12.2013

Thema:

Barrierefreie Fortbildungsmöglichkeit: Übernahme von Gebärdensprach-Dolmetschkosten

Antrag

Für gehörlose bzw. hörgeschädigte Menschen werden die Gebärdendolmetscherkosten auch im Rahmen von selbst gewählten Fort- und Weiterbildungen durch die Stadt übernommen bzw. an den Träger gezahlt.

Sachverhalt / Begründung:

Laut UN-Behindertenrechtskonvention müssen Dolmetschkosten für bestimmte Anlässe übernommen werden. Die Kostenübernahme ist durch das Sozialgesetzbuch und das Bundes- und Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen geregelt.

Die Kostenübernahme für eine Verständigung mit der Umwelt – nicht bezogen auf Kontakt mit öffentlichen Stellen – wird im Sozialgesetzbuch, SGB IX geregelt. Ein „besonderer Anlass“ wie in § 57 beschrieben, liegt unseres Erachtens vor, wenn hörbehinderte Menschen eine Fortbildung bei der Volkshochschule mit dem Inhalt „Notfallsituationen bei Kindern“ besuchen wollen. Die Karlsruher Liste wünscht von der Stadt, dass sie künftig die erforderlichen Hilfen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung stellt, den angemessenen Aufwand hierfür erstattet oder Wege aufzeigt, wie weitere Kostenträger herangezogen werden können.


Unterzeichnet von:
 
Lüppo Cramer     Margot Döring      Dr. Eberhard Fischer

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