Die KAL unterstützt als Mitglied der KULT-Fraktion diesen interfraktioneller Antrag von KULT, GRÜNEN, FDP und Die LINKE für die GR-Sitzung im Mai 2019
Für die „alte“ Südstadt Karlsruhe wird eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 (Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) und der Umwandlungsverordnung des Landes Baden-Württemberg erarbeitet.
Sachverhalt / Begründung:
Um den besonderen Charakter und die soziale Durchmischung im Stadtteil zu schützen, wird eine Erhaltungssatzung zum Milieuschutz auf Basis der Umwandlungsverordnung des Landes Baden-Württemberg erarbeitet. Eine Erhaltungssatzung, die einen entsprechenden Milieuschutz (Milieuschutzsatzung) beinhaltet, könnte die gewachsene Struktur der Südstadt schützen. Bereits im November 2013 hat die damalige baden-württembergische Landesregierung durch ein Maßnahmenpaket Möglichkeiten geschaffen, solchen Entwicklungen entgegenzuwirken.
Die baden-württembergische Umwandlungsverordnung besagt, dass „[…] für Grundstücke in Gebieten einer Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (sogenannte Milieuschutzsatzung) ein Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum an Gebäuden [gilt], die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken bestimmt sind.“
Die Südstadt ist ein multiethnischer, sozial durchmischter Stadtteil mit ganz eigenen gewachsenen Strukturen. Eine funktionierende Nachbarschaftsstruktur und Wohnraum in allen Preislagen machen die Südstadt bei vielen Menschen unterschiedlichster Herkunft, Bildung und Einkommen beliebt. Die Geschichte ähnlich strukturierter Stadtteile in anderen Städten Deutschlands hat gezeigt, dass diese Strukturen geschützt werden müssen, um den Charakter der Stadtteile beizubehalten und nicht Opfer einer Gentrifizierung zu werden. Mit großer Besorgnis beobachten die Südstädter und der Bürgerverein der Südstadt die zunehmenden Entwicklungen in diese Richtung. Eine solche Satzung entspricht also dem Wunsch der Bevölkerung und hilft den sozialen Frieden dort zu bewahren.