KAL-Antrag: Leitlinie Energieeffizienz

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TOP 13, GR vom 17.11.09

Der Beschluss wird um folgende Punkte ergänzt:

  1. Die Stadt Karlsruhe sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten als (Haupt)-Gesellschafterin dafür, dass die Leitlinie Energieeffizienz auch in den von der Stadt beherrschten Gesellschaften gilt.
  2. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden Zeiträume angesetzt, die sich an der Abschreibungsdauer der einzelnen Maßnahmen orientieren und die die Langzeitentwicklung der Energiepreise berücksichtigen.
  3. Die Art der Nutzung von erneuerbaren Energien wird bei den Projektvorstellungen gesondert dargelegt. Ein Abweichen von regenerativen Energiequellen bei Heizung und Strom sowie der Verzicht auf Eigenerzeugung von elektrischer Energie muss begründet werden.

Städtische Gesellschaften: Ein Großteil der Investitionen findet nicht mehr im Kämmereihaushalt statt. Bei solch wegweisenden Themen muss eine einheitliche Strategie für den gesamten von der Stadt beherrschten Bereich gelten. Eine „Soll-Bestimmung“ im Erläuterungsteil der Vorlage Nr. 145 genügt nicht.

Zeiträume: Amortisationszeiten müssen den Gesichtspunkten „Nachhaltigkeit“, „Vorrang für Klimaschutz“ und „langfristige Wirtschaftlichkeit“ genügen.

Regenerative Energien brauchen eine gezielte Förderung, um langfristig 100% Energie aus regenerativen Energiequellen zu erreichen.

Die oben genannten Punkte wurden im Bauausschuss diskutiert, finden sich aber nicht in der überarbeiteten Beschlussvorlage.

Unterzeichnet von:

Lüppo Cramer                     Eberhard Fischer

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