Karlsruher Pass, Wiedereinführung

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Antrag
Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept für eine Wiedereinführung des Karlsruher Passes. Rechtzeitig vor Beratung des Doppelhaushalts 2009/2010 wird das Konzept in den Ausschüssen vorgestellt.

Sachverhalt / Begründung:
Mit Einführung des Karlsruher Kinderpasses im Jahr 2006 sollten die vorhandenen Haushaltsmittel des Karlsruher Passes konzentriert für Kinder bis zum 15. Lebensjahr und eine Begleitperson zur Verfügung stehen. Als Novum wurden Bildungsgutscheine für die anspruchsberechtigten Kinder eingeführt.

Obwohl die Zahl der berechtigten Kinder hoch ist, wurden die Mittel für den Kinderpass, besonders die Bildungsgutscheine sehr schleppend abgerufen. Erst nach einer konzentrierten Werbeaktion erhöhte sich zu Beginn des Jahres 2008 der Bedarf. Das Angebot des Karlsruher Passes ist kein Familien-Angebot, da nur eine Begleitperson zusammen mit dem Kind/den Kindern die Angebote in Anspruch nehmen kann (z.B. gemeinsamer Stadtgarten-Zoo-Besuch). Ebenso gehören Jugendliche, kinderlose Paare und Alleinstehende nicht mehr zum Kreis der Berechtigten. Menschen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten oder von geringem Einkommen bzw. einer Kleinrente leben, wird somit seit 2006 die Teilnahme am öffentlichen Leben erschwert.
Um dieser Ausgrenzung zu entgehen, soll der Karlsruher Pass in seiner ursprünglichen Form für den bis Ende 2005 berechtigten Personenkreis wieder eingeführt werden. Der Doppelhaushalt 2009/2010 wird bald aufgestellt. Die Stadtverwaltung muss deshalb jetzt ein Konzept entwickeln.

Unterzeichnet von:

Lüppo Cramer Margot Döring

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