Antrag
Die Stadt Karlsruhe setzt die Beschränkungen vom Bebauungsplan Nr. 614 zum Ausschluss kultureller Nutzungen in Gewerbegebieten außer Kraft.
Zukünftig sollen die Regelungen des §8 BauNVO Baden-Württemberg gelten die in Absatz 3 Punkt 2. eine ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zulassen.
Sachverhalt / Begründung
Kulturelle Nutzungen beleben Gewerbegebiete. „Die Anpassung von Infrastrukturen an neue Bedarfe (technische Infrastruktur und auch soziale und kulturelle Einrichtungen) erhöht die Attraktivität von Gewerbestandorten und verbessert die Rahmenbedingungen für ansässige Unternehmen“ (nach ISR, ISI & Baader Konzept 2016 Gewerbeflächenentwicklung Baden-Württemberg).
Außerdem kann eine Regelung entsprechend BauNVO Baden-Württemberg zur Schaffung von Räumlichkeiten für kulturelle Zwecke beitragen.