Kunst im öff. Raum – Aktualisierung der Richtlinien

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Antrag

Ziffer 5.1.2 neu wird wie folgt geändert:
Das Wort „Oberbürgermeister“ wird durch „Gemeinderat“ ersetzt.

Sachverhalt / Begründung:

Die Letztentscheidung über die Aufstellung/Realisierung eines künstlerischen Entwurfs sollte wie bei Bauprojekten in der Hand des Gemeinderats liegen.
Das Argument der geringen Auftragssumme bei Kunst am Bau greift hier nicht: Eine Ablehnung eines von einer Jury oder von der Kunstkommission ausgewählten Entwurfs steht im besonderen Fokus der Öffentlichkeit und muss ggf. von der Vertretung der Bürgerschaft begründet, beschlossen und in der Öffentlichkeit vertreten werden.

Unterzeichnet von:

Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer

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