Luftreinhalteplan

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Der Tagesordnungspunkt „Luftreinhalteplan“ und der dazu vorliegende Teilplan Karlsruhe des Regierungspräsidiums legt dem unbefangenen Beobachter den Gedanken nahe, bei diesem Tagesordnungspunkt ginge es um eine saubere/sauberere Luft in Karlsruhe; übrigens ein Thema, das ausweislich der regelmäßigen Bürgerumfragen auf sehr großes Interesse bei den Karlsruherinnen und Karlsruhern stößt.
Statt dessen handelt es sich um einen Maßnahmenkatalog, um am Messpunkt „Reinhold-Frank-Straße“ (Code DEBW080) im Jahre 2010 den Grenzwert für Stickoxide einhalten zu können. Was fehlt bzw. nur wenig beleuchtet wird:
– Wie sich die Luftqualität in ganz Karlsruhe verbessern lässt
– Eine Bewertung, welche Maßnahmen im Verkehr besonders wirksam sind, welche nur lokal wirken oder welche gar an anderer Stelle unter bestimmten Rahmenbedingungen zu einer Luftverschlechterung führen können.
– Welche Quellen neben dem Verkehr für Karlsruhe wichtig sind und welche – möglicherweise freiwilligen – Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes bzw. -immission wirken können.

Zwar sieht das RP den vorliegenden Plan als „ersten Schritt eines dynamischen Entwicklungsprozesses“. Auf dieser Basis sind aber Beschlüsse des Gemeinderates aktuell nicht anzuraten.

Die Karlsruher-Liste-Fraktion stellt daher folgenden Antrag zu TOP 5 der GR-Sitzung vom 25. Oktober 2005:
1. Die Stadt bemüht sich um eine Verdichtung des Messnetzes des Landes. Bis dahin nimmt die Stadt eigene regelmäßige Messungen an besonders belasteten Standorten im Stadtgebiet vor (neues Messnetz).
2. Die Stadt erstellt einen kommunalen „Luftreinhalteplan“ mit dem Ziel, die Luft in ganz Karlsruhe von allen Schadstoffen zu reinigen. Die Ziele des „Lärmminderungsplans“, der Verminderung des Energieverbrauchs und der Verkehrssicherheit sind damit abzustimmen.
3. Die Stadt dringt beim RP darauf, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Verkehr (M1 bis M18) auf ihre Auswirkung auf andere Standorte als der Reinhold-Frank-Straße zu untersuchen. Die Maßnahmen sind zudem nach ihrer Wirksamkeit (Verminderung der Schadstofffracht) einzuordnen.
4. Die Stadt schlägt zum aktuellen Teilplan zusätzliche verursachergerechte Maßnahmen mit Verkehrsvermeidungscharakter (damit automatisch weniger Schadstoffe) vor:
a) Maut für Durchgangs-Lkw auf der Südtangente; dazu Prüfung der gesetzlichen Lage und ggf. Vorstoß bei den zuständigen Behörden und Gesetzgebern.
b) Maut für Fahrzeuge mit schlechter Schadstoffklasse im gesamten Stadtgebiet; dazu Prüfung der gesetzlichen Lage und ggf. Vorstoß bei den zuständigen Behörden und Gesetzgebern.
c) Optional anstatt M14 bis M16: Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr (gestaffelt nach Fahrzeuggröße, Schadstoffklasse, Besetzung des Fahrzeugs) nach kalifornischem Vorbild; dazu Prüfung der gesetzlichen Lage und ggf. Vorstoß bei den zuständigen Behörden und Gesetzgebern.
5. Die Stadt bewertet geplante Verkehrsinfrastruktur-Maßnahmen – Stichwort Nordtangente – nach ihrer Auswirkung auf Luftqualität und Lärm im gesamten Stadtgebiet.

Mit freundlichen Grüßen

Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer

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