Position der Karlsruher Liste zur Nordtangente / 2. Rheinbrücke

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Position der Karlsruher Liste zur Nordtangente / 2. Rheinbrücke

1. Februar 2006; Papier für Öffentlichkeit und Medien
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A) Jüngste Geschichte
Die KAL hat zusammen mit den Grünen am 2. Mai 2005 einen Antrag gestellt; behandelt in der GR-Sitzung vom 14. Juni 2005 (TOP 16a). Folgende Punkte waren darin enthalten:
1. Die Stadt beantragt in den zuständigen Gremien eine Änderung des Regional- und Flächennutzungsplans mit dem Ziel, die Trasse der Nordtangente-West zwischen Willy-Brandt-Allee und Rhein als zukünftige Straße auf Karlsruher Gemarkung zu streichen.


2.
Die Stadt beantragt in den zuständigen Gremien eine Änderung des Regional- und Flächennutzungsplans mit dem Ziel, die Optionstrasse für die 2. Rheinbrücke südlich der Raffinerien zu streichen. Das „Miro-Erweiterungsareal“ wird als Grün- statt als gewerbliche Fläche ausgewiesen.

3. Die Stadtverwaltung legt unter den obigen Vorgaben einen detaillierten Sanierungsplan für die Rheinbrücke bei Maxau vor. Dazu sollen das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Träger der Baulast berichten.
4. Die Stadtverwaltung leitet ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nordtangente-Ost ein, mit dem Ziel, die Trasse zwischen Haid-&-Neu-Straße und Theodor-Heuss-Allee aus dem Bebauungsplan herauszunehmen..
5. Die Stadtverwaltung klärt die Bandbreite der Kosten für die Verlängerung der im Bau befindlichen Nordtangente bis zur Haid-&-Neu-Straße in Abhängigkeit des Ausbaustandards von Straße und Knoten.

Zitat aus der Antwort auf Punkt 5 des Antrags (betreffend Kosten für das entlastende Straßenstück zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-&-Neu-Straße):
„… Bei einem Ausbau gemäß Bebauungsplan entstehen für die einbahnige Verlängerung von der Elfmorgenbruchstraße bis zur Haid-&-Neu-Straße Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro. Für einen zweibahnigen (vierstreifigen) Ausbau gemäß Bebauungsplan zwischen Autobahn und Haid-&-Neu-Straße sind ca. 98 Millionen Euro zu veranschlagen. …“

Der Bebauungsplan (B-Plan) sieht aber einen kreuzungsfreien Anschluss der Nordtangente mit Unterfahrung sowohl der Elfmorgenbruchstraße als auch der Haid-&-Neu-Straße sowie jeweils „Ohren“ (halbes Kleeblatt) vor. Genau das macht aber den Ausbau so teuer, nicht nur die häufig genannte grundwasserdichte Wanne bei der Unterfahrung der Eisenbahnlinie!
Weiteres Problem: Das derzeitige „Provisorium“ von der Autobahn bis zur Elfmorgenbruchstraße wird allerdings ebenerdig gebaut; folglich müsste vor dem Bau des Entlastungsstücks nach derzeitigem Bebauungsplan auch diese Straße zumindest teilweise tiefer gelegt werden!
Vertrter des Bundesbauministeriums (Staatssekretärin Karin Roth am 3. Februar 2006) machen deshalb auch deutlich, dass das Straßenstück zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-&-Neu-Straße nicht im vordringlichen Bedarf des bis 2015 laufenden Bundesverkehrswegeplans steht!

Daher die Position der KAL:
Statt auf die Nordtangente zu setzen (mit all ihren Nachteilen im Restgebiet von Karlsruhe), fordert die KAL eine städtisch geplante „Südspange Hagsfeld“ (einbahnig mit Kreuzungsanschluss oder Kreisel an Elfmorgenbruchstraße und Haid-&-Neu-Straße) auf der im Bebauungsplan festgelegten Trasse. Für eine solche Straße liegen die Kosten laut Auskunft Tiefbauamt (Aussage im Jahr 2003) bei maximal 50 Mio. Euro, je nach Länge der Tieflage in teurer Grundwasserwanne. Eine solche Südspange wäre aus dem GVFG-Topf förderungsfähig (zu wahrscheinlich 70 %), so dass etwa 30 Prozent an der Stadt hängen blieben (max. also 15 Mio. Euro). Die planungsrechtlichen Bedingungen für den Bau der Südspange muss die Stadt schnellstens schaffen; evtl. muss nämlich der Bebauungsplan „Nordtangente-Ost“ geändert werden, wenn ohne „Ohren“ gebaut werden soll.
Anträge in diese Richtung hat die Karlsruher Liste in den Jahren 1998, 2002, 2003 und eben (siehe oben) 2005 gestellt.

Offene Frage: Wie bekommen wir dafür eine Mehrheit? Denn bisher tragen nur die Grünen und die KAL eine solche Lösung mit!
• Die SPD hat noch keine klare Festlegung getroffen.
• Die FDP will offiziell und im Wahlprogramm keine durchgehende Nordtangente als Hängebauchlösung über den Adenauerrring oder als Hardtwalddurchstich; grundsätzlich ist die FDP für eine 2. Rheinquerung, aber möglichst nicht auf Karlsruher Gemarkung.
• Die CDU will die Nordtangente und die 2. Rheinbrücke.

B) Offene Fragen
Zur Klärung offener Fragen hat die Karlsruher Liste am 20. Oktober 2005 folgende Fragenliste an den Oberbürgermeister geschickt:

*****
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fenrich,

Ihre erneute Zusage im vergangenen Planungsausschuss, die Nordtangenten-Kommission zeitnah einzuberufen, um dort vertieft offene Fragen klären zu können, greift die KAL-Fraktion hiermit auf. Einige Fragen – an die Stadtverwaltung, an das Regierungspräsidium etc. –, auf die wir vertiefte und belegte Antworten mit Zahlen erwarten, sind nach den Vorträgen im Planungsausschuss noch offen bzw. bedürfen der Aktualisierung auf aktuelles Zahlenmaterial.

Ideal wäre eine schriftliche Antwort vor der Sitzung der Kommission, so dass dort gezielt nachgefragt werden kann. Falls bestimmte Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können – auch nicht in Abschätzung –, dann sollten diese Fragen zurückgestellt werden und den möglichst baldigen Termin der Sitzung nicht behindern.

1. Szenario „2. Rheinbrücke ohne NT-West“
a) Kann sich die Stadtverwaltung eine 2. Rheinbrücke ohne NT-West vorstellen? Welche Trassenvariante wird dafür von der Stadtverwaltung favorisiert?
b) Wie sollen die in der engeren Wahl befindlichen Varianten einer 2. Rheinbrücke jeweils ans Verkehrsnetz (Südtangente) angebunden werden? Welche Verkehrsbelastungen ergeben sich hieraus für Südtangente und andere Straßen im Einzugsgebiet?
c) Welche zusätzliche Umweltbelastung inkl. Lärm durch die 2. Rheinbrücke sind für die westlichen Stadtteile zu erwarten? Wo sind die stärksten Belastungen?

2. Szenario „2. Rheinbrücke mit NT-West“
Welche Trassenvariante der NT-West mit 2. Rheinbrücke wird von der Stadtverwaltung favorisiert?

3. NT und 2. Rheinbrücke allgemein
a) Welche Verkehrsbelastungen (bzw. -entlastungen) ergeben sich nach aktueller Prognose aus den einzelnen Trassenvarianten der NT:
für Südtangente und andere Straßen (auch solche in Nord-Süd-Richtung wie Neureuter Straße, Reinhold-Frank-Staße, Adenauering/Kapellenstraße, Haid-und-Straße etc.) im gesamten Einzugsgebiet zwischen Rhein und B10?
b) Welche zusätzliche Umweltbelastung (bzw. -entlastung) inkl. Lärm wird für die Karlsruher Stadtteile entlang Nord- und Südtangente und entlang der Verbindungsstraßen erwartet?
c) Welcher zusätzliche überörtliche Verkehr wird aufgrund der NT/2. Rheinbrücke prognostiziert?
d) Welchen Einfluss auf die Nutzung des ÖPNV prognostiziert der KVV durch eine 2. Rheinbrücke?
e) Welche weiteren Varianten für die Lage der 2. Rheinbrücke nördlich und südlich der Karlsruher Gemarkung wurden bisher untersucht und warum wurden diese verworfen?

4. NT-Ost
a) Warum hat die Stadtverwaltung die neu zugesagten 20 Millionen EUR nicht für einen Baubeginn (ohne Fertigstellung) des für Hagsfeld entlastenden Abschnitts zwischen Elfmorgenbruchstr. und Haid-und-Neu-Straße gefordert?
b) Was kostet eine Variante dieses Abschnitts in folgender Ausführung:
zweistreifig; Ausführung für Geschwindigkeiten etc. vergleichbar Nordspange Neureut; weitestgehend Tieflage in Grundwasserwanne, aber Anschluss an Haid-&-Straße und Elfmorgenbruchstraße mit Kreuzung/Kreisverkehr; Lärmschutzwälle entlang der oberirdischen Anschlussstücke?
c) Welche Anschlussvarianten lässt der B-Plan NT-Ost zu? Welches Verfahren zur Änderung müsste für die unter b) beschriebene Variante beschritten werden?
d) Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass der Bund nur einen 4streifigen Ausbau des entlastenden Teilstücks finanzieren will, obwohl nur ein 2streifiger Ausbau im vordringlichen Bedarfsplan steht?

5. Sonstige Fragen
a) Wann sieht sich die Stadtverwaltung in der Lage, die Sanierung der bestehenden Rheinbrücke, insbesondere die Dauer einer eventuellen Vollsperrung, genauer beschreiben zu können? Welche von der Konstruktion her vergleichbare Brücken (in Deutschland bzw. der EU) wurden in der Vergangenheit bereits saniert und wie liefen diese Sanierungen ab?
b) Wie kann der Anteil an überörtlichen Verkehr auf der Südtangente verringert werden? Welche Chancen gibt die Stadt einem Mautgebot oder einem Durchfahrtsverbot für Nichtanlieger-Lkw auf der Südtangente?

Mit freundlichen Grüßen von der gesamten KAL-Fraktion
Eberhard Fischer
******************

Eine Antwort auf alle diese Fragen liegt Stand Ende Januar 2006 nicht vor! Es liegt nur ein Papier „Nordtangente und 2. Rheinbrücke – Grundlagendaten und Sachstandsbericht vom Oktober 2005“, das aber nicht ausreichend detailliert ist.

Ein Termin für die Nordtangenten-Kommission (die der OB schon in der GR-Sitzung vom 14. Juni öffentlich angekündigt hatte) hat der Oberbürgermeister am 26. Januar 2006 endlich genannt: 13. Februar 2006.
C) Aktueller Interfraktioneller Antrag
Mittlerweile gibt es einen weiteren Antrag von KAL, SPD und Grünen vom November 2005:

*** Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Karlsruher Liste zur zweiten Rheinbrücke ***

1. Die Stadt fordert das Regierungspräsidium auf, die Umweltverträglichkeitsstudie zur zweiten Rheinbrücke für die Gemarkung Karlsruhe zu vertiefen. Hierbei soll das Untersuchungsgebiet über den Anschluss an die Südtangente hinaus ausgedehnt und untersucht werden, mit welchen Auswirkungen auf das den Verkehr aufnehmende bestehende Straßennetz zu rechnen ist und welche Belastungen für Natur und Mensch hiervon ausgehen.

2. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat innerhalb der nächsten 6 Monate einen detaillierten Sanierungsplan für die Rheinbrücke bei Maxau vor. Dieser sollte u. a. Möglichkeiten aufzeigen, auf eine Vollsperrung während der Sanierungszeit weitestgehend zu verzichten. Dazu sollen das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Träger der Baulast berichten. Nötigenfalls vergibt die Stadt selbst ein Gutachten bzw. einen Auftrag zur Erarbeitung eines innovativen Sanierungskonzepts und greift hierbei auch auf den an der Universität Karlsruhe vorhandenen Sachverstand zurück.

Sachverhalt/Begründung:
Wir halten es für notwendig, dass Karlsruher Interessen bei allen Planungen zur zweiten Rheinbrücke stärker als dies bisher deutlich wurde, berücksichtigt werden. So sind im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auch die verkehrlichen Auswirkungen auf das bestehende Straßennetz und die daraus resultierenden möglichen Belastungen für Karlsruher Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im Stadtteil Knielingen und entlang der Südtangente zu untersuchen.

Bezüglich des als Begründung für die Notwendigkeit eines zeitnahen Baus einer zweiten Rheinbrücke auf Karlsruher Gemarkung genannten Sanierungsbedarfs der bestehenden Rheinbrücke ist weiterhin unklar, wann eine Sanierung notwendig ist und ob für eine eventuell noch vor 2020 notwendige Sanierung eine Vollsperrung notwendig wäre. Hierzu und zu Möglichkeiten, die Verkehrsbehinderungen bei einer Sanierung zu minimieren, erwarten wir klare Aussagen. Wir meinen, dass es Karlsruhe als Sitz zahlreicher Forschungseinrichtungen gut anstände, innovative Lösungsmöglichkeiten vorzulegen.

D) Position der KAL zusammengefasst
• Keine 2. Rheinbrücke für motorisierten Verkehr auf Karlsruher Gemarkung!

• Keine durchgängige Nordtangente!

• Südspange Hagsfeld nur bis zur Haid-&-Neu-Straße; von der Stadt geplant, gebaut, mit Zuschüssen gebaut

• Lkw-Maut auf Südtangente ausweiten.

• Fernverkehr: Bei verkehrlicher Notwendigkeit Ausbau der B35 zwischen A5 und B9 (also zwischen Bruchsal und Germersheim) zur Fernverbindungstrasse, da erstens diese Straße weitgehend ausgebaut schon existiert und zweitens alle Siedlungen umfahren werden.

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