Rede zu TOP 34 Antrag Istanbul Konvention

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GR  24. September 2019

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention kann in Karlsruhe eigentlich nicht so schwer sein: es wird ja schon sehr viel gemacht, es gibt eine Clearingstelle „Häusliche Gewalt“, es gibt Frauenhäuser, es gibt oder gab Arbeitskreise bei der Stadt, zu denen alle Institutionen, die in das Thema „Gewalt in der Familie, häusliche Gewalt, Gewalt gegen Frauen“ involviert sind oder waren (also Polizei, Sozialer Dienst, Justiz, Ärzte u.a) , es gibt niedrigschwellige Beratungsstellen wie Haus 13 oder beim Verein für Jugendhilfe. Was noch verstärkt werden kann, ist der Bereich Prävention.

Ketzerisch gefragt: Brauchen wir da wirklich ein Konzept – oder braucht die Stadt nicht einfach mehr finanzielle Mittel zur Stärkung der vorhandenen Strukturen? Für zwei Jahre will die Stadt eine 50%-Stelle besetzen, deren Aufgabe die Erarbeitung eines Konzeptes zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ist. Wir hoffen, dass dieses Konzept vor Ablauf eines Jahres fertig ist. Wir hoffen, dass die notwendigen Stellenschaffungen und/oder räumliche Voraussetzungen dann aufgezeigt sind, damit die nötigen Haushaltsmittel eingestellt werden können.

Die dauerhafte Schaffung einer entsprechenden Stelle bei der Stadt funktioniert allerdings nur, wenn der Gemeinderat sich einig ist  – auch über die Ausstattung einer solchen Stelle. Eine Karlsruher Lösung wie die halbe Clearing-Stelle beim SKF für Stadt- und Landkreis darf nicht wieder dabei herauskommen.

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