Der Fuß- und Radweg südlich der Stuttgarter Straße wird durch eine schnell und einfach einzusetzende Maßnahme von verkehrswidrig Parkenden entlastet und der Verkehrsweg für Fußgänger:innen und Radfahrende in ausreichender Breite gesichert. Weiter sollen die Autofahrer für die Belange der anderen Verkehrsteilnehmer sensibilisiert werden.
Folgende Maßnahmen wären dabei denkbar:
- An der Stuttgarter Straße werden auf der südlichen Fahrbahnseite die Verkehrszeichen 314 „Parken“ und das Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen” installiert. Die Aufstellung erfolgt zunächst mobil.
- Die Einhaltung der in der StVO festgelegten Parkbereiche wird kontrolliert und bei Verstößen wird zunächst ein Hinweisblatt hinterlassen, um die Fahrer auf die Situation zu sensibilisieren.
- Mobile bauliche Begrenzungen („Poller“ o. ä.) verhindern, dass parkende Fahrzeuge auf den Fuß- und Radweg ragen.
- Der Nutzen der Maßnahmen wird nach einem Jahr unter Einbezug des Ordnungsamtes und des Bürgervereins Südstadt evaluiert.
Sachverhalt / Begründung:
Im westlichen Teilstück der Stuttgarter Straße sind auf der südlichen Seite zahlreiche Parkplätze angelegt. Unter anderem auf den Parkplätzen mit Senkrechtaufstellung abgestellte große Fahrzeuge wie bspw. Transporter behindern immer wieder massiv den angrenzenden Rad- und Fußweg. Dies führt zu gravierenden Einschränkungen und Sicherheitsmängeln für Fußgänger:innen und Radfahrende. Durch bspw. auf den Weg ragende Fahrzeugteile wird der Fuß- und Radweg in seiner Breite derart verengt, dass sich begegnende Verkehre nicht oder nur in großer Enge aneinander vorbeikommen. Dies führt immer wieder zu unsicheren Verkehrssituationen und Störungen im Verkehrsfluss. Konkret: Radfahrende müssen anhalten oder absteigen, die Unfallgefahr steigt durch die beengten Raumverhältnisse und schlecht einzusehende Bereiche. Fußgänger:innen fühlen sich bedrängt, Kindern fehlt ein sicherer Bewegungsraum.
Zudem führen die geparkten Fahrzeuge beim Überqueren der Stuttgarter Straße zu schlechten Sichtverhältnissen.
Bis zur endgültigen Umgestaltung des Verkehrsraums Stuttgarter Straße werden noch Jahre vergehen. Deshalb sollen jetzt schnell umzusetzende Maßnahmen das Falschparken auf dem Fuß- und Radweg verhindern.
Diese Parkplatzflächen können bspw. mit den Verkehrszeichen 314 „Parken“ und dem Zusatzzeichen 1048-10 „nur Personenkraftwagen“ versehen werden.
Ebenfalls denkbar sind mobile Begrenzungen und die engmaschige Kontrolle und Sanktionierung von Falschparkern.
Umsetzung und Nutzen der Maßnahmen sollen durch das Ordnungsamt und den Bürgerverein Südstadt begleitet und nach einem Jahr evaluiert werden.