Vorkaufsrechts für das Franz-Rohde-Haus

Veröffentlicht von

Die KAL bleibt dran und setzt sich in der KULT-Fraktion weiter für den Erhalt des Franz-Rohde-Hauses mit folgendem Änderungs-Antrag zu TOP 1 des GR vom 25.09.2017 ein: Entscheidung über die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts für das Objekt Flst. Nr. 5255, Dragonerstraße 4-6, 76185 Karlsruhe, „Franz-Rohde-Haus“

Die Verwaltungsvorlage (2017/0565) wird wie folgt geändert:

Der Gemeinderat spricht sich für die Ausübung des dinglichen Vorkaufrechts an dem auf Gemarkung Karlsruhe gelegenen Grundstück Nr. 5255 mit 2.226m², Gebäude- und Freifläche, Dragonerstr. 4–6 (Franz-Rohde-Haus) aus.
Der Gemeinderat beauftragt die Stadt Karlsruhe, das Franz-Rohde-Haus einer sozialen oder kulturellen Aufgabenerfüllung zuzuführen.

Sachverhalt / Begründung:
Das Ensemble Franz-Rohde-Haus mit angrenzendem Park von Otto Bartning in der Dragonerstraße 4-6 ist unbestritten ein architektonisches Kleinod. Dieses Natur- und Kulturdenkmal zu erhalten, ist nicht nur aus Sicht der KULT-Fraktion aus stadtplanerischen, bauhistorischen und denkmalschutzrechtlichen Gründen von großer Wichtigkeit. Bürgerschaftliches Engagement hat den Abriss des Kulturdenkmals mit verhindert. Mit einem Teilerfolg: Die Stadtmission nahm Abstand von einem Abriss des Gebäudes und möchte dieses nun verkaufen.

Aus Sicht der KULT-Fraktion gefährden die aktuellen An- und Umbau-Pläne weiter das Kulturdenkmal und seinen unter Denkmalschutz stehenden Park („Phase I“ der Pläne von Ergon Invest GmhH). Die auf Basis eines Bebauungsplans dem Investor in Aussicht gestellte Innenbebauung auf dem angrenzenden Grundstück Blücherstraße 20 weicht von §34 ab („Phase II“ der Pläne von Ergon Invest GmbH). Aus Sicht der KULT-Fraktion ist das baurechtlich fraglich. Der Weststadt mit vielen Kulturdenkmalen der berühmtesten Karlsruher Architekten, die eine geschlossene, durch §34 geregelte Einheit bilden, droht dann die Zerstörung. Die geplante Zufahrtsmöglichkeit zu dieser Innenbebauung gefährdet außerdem den Denkmalschutz des Parks massiv.

Um das Ensemble in seiner Gesamtheit zu erhalten sieht KULT nur einen Weg: Auf der Grundlage der rechtlichen Position des ihr zustehenden dinglichen Vorkaufsrechts macht die Stadt Karlsruhe davon Gebrauch, saniert das Ensemble schonend und denkmalgerecht und führt es einer sozialen oder kulturellen Aufgabe zum Wohle der Allgemeinheit zu. Mit Blick auf die derzeit fehlenden ca. 1.000-KiTa-Ganztagsplätze samt dem Problem der fehlenden Flächen für KiTa-Neubauten würde sich beispielsweise eine solche Nutzung anbieten.

Weitere Begründung erfolgt mündlich

Unterzeichnet von: Erik Wohlfeil, Lüppo Cramer, Max Braun, Michael Haug, Uwe Lancier

[su_tabs][su_tab title=”Ergebnis” disabled=”no” anchor=”” url=”” target=”blank” class=””]abgelehnt
PDF Download Protokoll zu TOP 25 [/su_tab]
[/su_tabs]

Beitrag teilen: