- Der Pachtvertrag mit der Tiefgarage Friedrichsplatz wird nach Auslaufen des bestehenden Vertrags 2025 nicht unter den jetzigen Gegebenheiten verlängert.
- Die Tiefgarage Friedrichsplatz wird künftig nicht mehr ausschließlich als Parkgarage für Autos genutzt. Vielmehr muss sie den Anforderungen einer modernen Innenstadt Rechnung tragen.
- Folgende Vorgaben sollen untersucht und geprüft werden:
- Teil der Tiefgarage als Radparkanlage
- Erweitertes Angebot an Carsharing-Plätzen
- Angebot als Quartiersgarage für Anwohnende
- Unterstellmöglichkeiten für Fahrzeuge der Verwaltung
- Die Stadt prüft, wie die o.g. Vorgaben bei der Ausschreibung zu einer erneuten Verpachtung zu verwirklichen sind oder ob eine Umsetzung nur durch eine städtische Gesellschaft möglich ist.
Sachverhalt / Begründung:
Der Erbpachtvertrag für die Tiefgarage Friedrichsplatz läuft am 31.12.2025 nach 50 Jahren aus. Bei Nichtverlängerung des Pachtvertrages geht das Gebäude entschädigungslos in städtischen Besitz über.
In der Karlsruher Innenstadt fehlt es für Radfahrende an gesicherten Abstellmöglichkeiten, speziell für längere Aufenthalte. Mit einem ausreichend großen und ansprechendem Fahrradparkhaus, ähnlich der Radparkgarage am Bahnhof, kann dieser Mangel behoben werden. Nutzer:innen von Pedelecs, Lastenrädern oder hochpreisigen Rädern würden durch dieses Angebot bestärkt werden, mit dem Zweirad in die Stadt zu fahren.
Der auslaufende Pachtvertrag bietet jetzt die Gelegenheit, an einem sehr zentralen Ort, direkt an der südlichen Radroute gelegen, kurzfristig eine moderne Radparkanlage umzusetzen. Anwohnende, Handel, Gastronomie und Verwaltung profitieren von einer solchen Quartiers- und Radgarage.
Die Stellungnahme der Verwaltung liegt inzwischen vor. Datei am Ende der Seite.