Fahrrad-Stellplätze: Jeden letzten Kfz-Parkplatz vor einer Kreuzung mit Anlehnbügeln für Fahrräder, Fahrradanhänger u.ä. belegen

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  1. Die Stadtverwaltung widmet jede letzte Parkbucht (letzter legaler Kfz-Stellplatz) vor einer Kreuzung in einen Stellplatz für Fahrräder und E-Roller um, soweit nicht durch eine anderweitige Nutzung (bspw. Außenbestuhlung Gastronomie) belegt.
  2. Die gewonnenen Fahrrad-Stellplätze werden mit Anlehnbügeln ausgestattet, um die Räder zu sichern und eine Belegung durch Kraftfahrzeuge zu verhindern.
  3. Die Stadtverwaltung prüft, inwieweit sie Anbieter von E-Rollern diese Abstellbereiche als alleinige Abstellmöglichkeit zuweisen kann.

Sachverhalt / Begründung:

Mit der Zunahme des Fahrradverkehrs in der Stadt und dem Aufkommen zahlreicher Anbieter für E-Roller häufen sich auch die Beschwerden über „wild“ abgestellte Räder und Roller in der Stadt. Roller und Fahrräder, die auf den Gehwegen abgestellt werden (müssen), sind eine Barriere oder Unfallgefahr für Menschen mit Sehbehinderung und Gehhilfen, Rollstuhl oder Kinderwagen.

Oft gibt es keine gute Alternative zum Abstellen auf dem Fußweg. Stadtweit sind zu wenig Stellplätze mit Anschlussmöglichkeit vorhanden, um Räder, Fahrrad-Anhänger u.ä. diebstahlsicher abzustellen.

Wenn Anbieter von E-Rollern nur ausgewiesene Abstellzonen, die aber flächendeckend verteilt sind, für ihre Fahrzeuge ausweisen dürfen, vermindert sich das wilde Abstellen und damit die Gefährdung anderer.

Weiterer Vorteil wäre bspw. eine bessere Einsichtigkeit von Kreuzungsbereichen durch weniger bis in den Kurvenbereich oder an abgesenkten Bordsteinen abgestellte Kraftfahrzeuge. E-Roller und Fahrräder sind geringere Sichtbarrieren als Autos, insbesondere Vans, SUVs und Hochdachkombis. Fußgänger am Fahrbahnrand, die eine Querung beabsichtigen, werden so besser sichtbar. So ließe sich zusätzlich eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreichen.

Die Stellungnahme der Verwaltung und das Protokoll der behandlung im Gemeinderät als PDF am Ende der Seite.

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