Kombi-Verwirrung

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Eins vorweg: Wäre der Gemeinderat (GR) 2008 dem Antrag der Karlsruher Liste (KAL) gefolgt und hätte die Umsetzungsreihenfolge “Kriegsstraßenumbau zuerst” beschlossen – einige Argumente der Kombilösungsgegner wären wie Kartenhäuser in sich zusammengefallen. Aber Kommunikation und Strategie waren in den vergangenen Jahren keine Stärken der Ratshausspitze und der meisten GR-Fraktionen (ich nenne CDU und SPD an vorderster Front bzw. hinterstem Platz der Fähigkeiten).

Jetzt also kommt das Kommando einer Aktionseinheit: Unterschreib’ das Bürgerbegehren und mit 19.999 Gleichgesinnten erreichst Du einen erneuten Bürgerentscheid. Stimmt bloß so nicht. Denn laut Kommunalverfassung Baden-Württemberg, der so genannten Gemeindeordnung, muss ein Bürgerbegehren, dass sich gegen einen Beschluss des GR wendet, innerhalb von sechs Wochen nach dem Beschluss durchgeführt werden. Der Beschluss war aber 2002 – “knapp” mehr als sechs Wochen zurück. Und übrigens folgte dem Beschluss des Gemeinderats am 22. September 2002 ein Bürgerentscheid über die Kombilösung – ebenfalls auf Beschluss des GR; ein vorgeschaltetes Bürgerbegehren war also unnötig. Selbiger Bürgentscheid ging mit 56 : 44 Prozent der Stimmen für die Kombilösung aus.

Alles klar also? Mitnichten. Der GR könnte auch ohne die Rechtsbasis eines Bürgerbegehrens von sich aus einen (erneuten) Bürgerentscheid zulassen. Nur: Sollte er das tun? Ich sehe das so: Nur wenn wirklich ganz neue und zudem gravierende Fakten vorliegen, die 2002 noch nicht bekannt waren, würde ein erneuter Gang der Bürger zur Urne Sinn machen. Denn eines ist ohnehin klar: Die Kombilösung wird aufgrund der darin enthaltenen U-Strab immer die Bürger spalten. Das wird immer ein 50:50-Spiel bleiben. Während der Bauphase mehr Gegner, danach laufend weniger. Also müssen die gewählten Vertreter entscheiden.

Und sie haben entschieden, 2002. Oft wirft man uns Stadträten doch vor, wir seien entscheidungschwach. Wackeln wir mal nicht, ist es auch nicht recht. Deshalb: Kein neuer Bürgerentscheid – es sei denn, neue und zudem wirklich gravierende Fakten kommen auf den Tisch. Die aktuelle Wirtschaftsdelle (die zudem im Abflauen ist) und Vermutungen, die Zuschussgeber könnten vertragsuntreu werden, reichen da als Begründung nicht. Kurz gesagt – jetzt ist es nach Jahren der Planung (die hat ordentlich Geld gekostet) und nach den Zusagen der Zuschussgeber zu spät für eine Absage – es sei denn … (siehe oben).

Nachtrag: Dass die Formulierung der Frage im aktuell angestrengten Bürgerbegehren sich nicht gegen die Kombilösung, sondern nur gegen die U-Strab wendet, spricht Bände; siehe Absatz 1. Siehe aber auch, dass hier mit gezinkten Karten gespielt wird: Wer NEIN sagt zur U-Strab, kriegt auch keine lebenswerte Kriegsstraße. Den Zuschuss gibt es nur im Paket. Eben Kombi(!)-Lösung.

 

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