Antrag
- Die Stadt Karlsruhe entwickelt für die Stadtverwaltung Wege, bei fortschreitender Digitalisierung Ihre Dienste weiterhin analog anzubieten.
- Ebenso werden die städtischen Gesellschaften aufgefordert, ihre Angebote auch analog zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt / Begründung
Zweifelsfrei ist die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen und der Zugang zu Verwaltungsleistungen über digitale Kanäle ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Modernisierung der Verwaltung. Digitalisierung kann zu Vereinfachung und schnellerer Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen führen.
Zweifelsfrei darf dies aber nicht dazu führen, dass Teile der Bevölkerung abgehängt oder vor weitere Barrieren gestellt werden.
Fortschreitende Digitalisierung darf nicht zu digitaler Ausgrenzung werden. Dies betrifft besonders Bevölkerungsgruppen, die digitale Angebote aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage, ihres Alters oder ihrer kognitiven Befähigung nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Das gilt ebenso für Menschen, die ihre Daten nicht über digitale Kanäle zur Verfügung stellen wollen. Der Besitz und die Nutzung eines Smartphones, Computers oder einer Emailadresse dürfen nicht zur Voraussetzung werden, Dienstleistungen der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften wahrzunehmen. Insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge und der Nutzung des ÖPNV muss ein analoges Angebot gleichwertig zu digitalen Angeboten zugänglich sein.
Ein analoges Angebot kann auf vielfältige Weise zur Verfügung gestellt werden. Ein digitaler Nachweis, bspw. über eine Emailadresse darf keine Voraussetzung für die Nutzung aller Angebote der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften werden – weder beim Kauf von ÖPNV- oder Eintrittstickets, noch bei wichtigen Verwaltungsleistungen.
Unterzeichnet von:
Lüppo Cramer
Sonja Döring
Michael Haug