Turmbergbahn: Anfrage zur Verlängerung der Betriebserlaubnis

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Anfrage vom 23. Oktober 2023

Thema: Verlängerung Betriebserlaubnis der Turmbergbahn

Anfrage:

Die Lizenz zum Betrieb der Turmbergbahn läuft nach Informationen der Stadtverwaltung und VBK bis zum 31.12.2024 mit der Vorgabe regelmäßiger Überprüfungen.

  1. In welchen Zeitintervallen finden die Überprüfungen statt?
  2. Fand oder findet diesen Herbst/Winter eine Überprüfung statt?
  3. Wurden Mängel festgestellt bzw. wird mit Problemen beim Weiterbetrieb in 2024 gerechnet?
  4. Ist eine Verlängerung der Betriebserlaubnis über den 31.2.2024 denkbar?
  5. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

Sachverhalt / Begründung:
Die Turmbergbahn kann aktuell nur mit Sondergenehmigung und unter regelmäßiger Kontrolle durch den TÜV betrieben werden. Wir bitten um Informationen, wann die Überprüfungen stattfinden und welche Ergebnisse erwartet bzw. erzielt werden/wurden.

Unterschrieben von: Lüppo Cramer, Michael Haug

Antwort der Stadt Karlsruhe aus der Gemeinderatssitzung vom 28. November 2023

  1. In welchen Zeitintervallen finden die Überprüfungen statt?
    Die Überprüfung findet halbjährlich in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem
    TÜV Thüringen statt.

2. Fand oder findet diesen Herbst/Winter eine Überprüfung statt?
Die Überprüfung wird am 28. und 29.11.2023 durchgeführt.

3. Wurden Mängel festgestellt bzw. wird mit Problemen beim Weiterbetrieb in 2024 gerechnet?
Bisher wurden keine nicht behebbare Mängel festgestellt, die den Weiterbetrieb bis zum 31.12.2024 beeinträchtigen. Es wird auch auf Punkt 5 verwiesen.

4. Ist eine Verlängerung der Betriebserlaubnis über den 31.12.2024 denkbar?
Diese Anfrage hatten wir am 02.05.2023 schon einmal beantwortet. Das Regierungspräsidium Freiburg lehnt bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 12.04.2023 eine nochmalige Verlängerung des Betriebes der Turmbergbahn über den 31.12.2024 ab.

5. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Maßgebliche Gründe sind:
Die Fahrzeuge entsprechen nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und waren
ursprünglich bereits zum 31.12.2019 auszutauschen. Aufgrund des bis dahin erkennbaren nicht gravierenden Verschleißes konnte eine Verlängerung des Betriebes unter Verkürzung der nach § 18
Landesseilbahngesetz erforderlichen jährlichen Sicherheitsprüfung auf halbjährlich bis zum 31.12.2024 mitgetragen werden. Diese Verlängerung wurde nötig, da der ursprünglich geplante Termin zur Erneuerung der Turmbergbahn nicht gehalten werden konnte.
Zwischenzeitlich ist auch erkennbarer gravierender Verschleiß eingetreten, insbesondere durch Risse an tragenden Teilen der Fahrzeuge und an der Fahrbahn durch Setzungen.
Durch diesen weiter fortschreitenden Verschleiß kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 8 Abs. 1 Landesseilbahngesetz, insbesondere Leben und Gesundheit, bedroht werden.
Diesem Verschleiß kann auch durch organisatorische Maßnahmen wie z.B. eine weitere Verkürzung von Prüfintervallen nicht entgegengewirkt werden.
Um vom Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwenden, die vom Betrieb von Seilbahnen ausgehen, muss eine nochmalige Verlängerung des Betriebes über den 31.12.2024 hinaus abgelehnt werden.

Weitere Initiativen der KAL zum Thema Turmbergbahn: https://karlsruher-liste.de/verlaengerung-der-turmbergbahn/ ++ https://karlsruher-liste.de/barrierefreies-verkehrskonzept-turmbergbahn-unter-erhaltung-der-historischen-trasse-der-aeltesten-standseilbahn-deutschlands/ ++ https://karlsruher-liste.de/interfraktioneller-antrag-anbindung-der-turmbergbahn-autonom-fahrende-busse/ ++ https://karlsruher-liste.de/autonomer-bus-statt-verlaengerte-turmbergbahn/

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