Nach dem Aus für die Thermoselect-Anlage stellt sich die Frage, wie das Abfallwirtschaftskonzept für Karlsruhe weiter verfolgt werden kann. Wesentliche Kriterien sind dabei
• Umweltfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit – Vermeiden vor Verwerten vor Entsorgen (Verbrennen und Ablagern)
• Wirtschaftlichkeit – die Umsetzung des Konzepts soll den Gebührenzahler möglichst wenig Geld kosten
• Praktikabilität – das Konzept darf weder private Haushalte oder gewerbliche Nutzer noch das AfA überfordern oder zu schlecht handhabbaren Lösungen zwingen.
Die in der Vergangenheit von den Fraktionen der CDU und FDP durchgesetzte Verbrennung als alleinigem Weg der Restmüll-Entsorgung vernachlässigte die ersten beiden Kriterien. Eine unsortierte Verbrennung kann nicht als besonders umweltfreundlich oder nachhaltig bezeichnet werden: Aus unsortiertem Restmüll lassen sich keine nennenswerten Energiemengen gewinnen (nicht brennbare Anteile, insbesondere die wasserhaltige Organik, werden nicht ausgeschleust); nutzbare bzw. wieder verwertbare Anteile werden nicht gewonnen. Zudem war die Verbrennung in der ursprünglich geplanten MVA oder in Thermoselect im Vergleich zum Marktpreis nicht besonders günstig.
Die jetzt geforderte schnelle Entscheidung zur Verbrennung von Karlsruher Restmüll in Mannheim (oder nach gesetzlich vorgeschriebener Ausschreibung in einer anderen Anlage) sollte daher nur eine mittelfristige Lösung sein. Langfristig muss die Stadt (am besten mit der Region) ein optimiertes Abfallwirtschaftskonzept anstreben. Auch biomechanische Anlagen müssen dabei untersucht und eingebunden werden.
Zudem muss die Technologieregion überregional Verantwortung zeigen. In Baden-Württemberg ist ab 2005 laut den Aussagen des UVM eine Entsorgungskapazität in Höhe von nur 60 Prozent des Restabfalls gesichert. Gleichzeitig besteht die Landesregierung auf einer Entsorgung innerhalb der Landesgrenzen, ungeachtet der Lage der Technologieregion mit mehreren Außengrenzen: Nach gültiger Rechtslage ist eine Entsorgung selbst in Pirmasens unzulässig. Sollten diese Rahmenbedingungen weiter Bestand haben, bedeutet das Aus der Thermoselect-Anlage ein Problem. Immerhin wollten vier Gebietskörperschaften hier ihren Restabfall dauerhaft entsorgen.
Die Karlsruher Liste stellt daher folgenden Antrag, mit der Bitte um Behandlung in der nächsten Gemeinderatssitzung:
1. Die Stadt stellt dem Gemeinderat die Marktsituation der Abfallentsorgung in Deutschland vor: alle Verfahren, die ab 2005 zur Behandlung des Restabfalls zulässig sind; unterschiedliche Erfassungssysteme (Tonnen, Abfallsäcke, verschiedene Abfalltrenn-Regelungen); mit Preisen für den Gebührenzahler und Erfahrungsberichten über die Praktikabilität für die Nutzer und das AfA in seiner jetzigen Struktur.
2. Das Umweltministerium stellt dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe, besser den vier betroffenen Gebietskörperschaften, die abfallwirtschaftliche Situation in Baden-Württemberg und seine Vorstellungen (z. B. aktueller Stand des Teilplans Hausmüll) vor.
3. Mit der Müllverbrennungsanlage in Mannheim wird für die Behandlung des Karlsruher Restmülls ein Vertrag als Übergangslösung (Dauer bis 10 Jahre) geschlossen.
Ab sofort entwickelt das AfA für Karlsruhe ein aktualisiertes Vermeidungs-, Verwertungs- und Entsorgungskonzept nach dem Stand der Technik, das den genannten Kriterien entspricht und mit dem die Stadt und die Technologieregion ihrer Gesamt-Verantwortung gerecht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer