Die KAL-Stadträte Lüppo Cramer und Michael Haug setzen sich in der KULT-Fraktion für die Ausweitung der Geschwisterkindermäßigung für Kinder unter drei Jahren ein, siehe dazu auch den Antrag der KULT-Fraktion:
Die im Jahr 2009 beschlossene Regelung zur Kostenerstattung bei Betreuung von Geschwisterkindern wird in gleichem Maße auf die Kindertagespflege ausgeweitet.
mit folgender Begründung
Die im Jahr 2009 beschlossene Regelung, nur bei Geschwisterkindern, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, die Betreuungskosten zu erstatten ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht haltbar. Zudem ist die finanzielle Situation der Stadt Karlsruhe stabil, sodass eine Begründung, die Beträge aus Kostengründen nicht in vollem Umfang übernehmen zu können, obsolet ist.
Kinder, die in einer anerkannten Kindertagespflegestelle betreut werden, haben diesen Platz aus unterschiedlichsten Gründen. Entweder ist in keiner erreichbaren Kita ein Platz frei oder das kleine Kind soll noch nicht in einer größeren Gruppe betreut werden oder andere Gründe sprechen für diese Art der Betreuung. Die Kindertagespflegepersonen sind ausgebildet und werden durch die Stadt Karlsruhe weitergebildet. Eine unterschiedliche finanzielle Beteiligung der Stadt ist nicht gerechtfertigt.
Unterzeichnet von:
Erik Wohlfeil, Lüppo Cramer, Michael Haug, Max Braun, Uwe Lancier