Karlsruher Liste - KAL

Sportförderungsrichtlinien: Anteilige Förderung für kleinere Vereine

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Die KAL ist für die Förderung von kleineren Sportvereinen und unterstützt daher in der KULT-Fraktion diesen Ergänzungsantrag zu TOP 13 der Gemeinderatssitzung am 24. April 2018

Vereine, die einen monatlichen Mitgliedsbeitrag für Erwachsene zwischen 5€ und 10€ sowie für Kinder und Jugendliche zwischen 2,50€ und 5€ verlangen, erhalten eine anteilige Förderung von 50% der vollen Fördersumme.

Sachverhalt / Begründung:

In den jetzigen Sportförderungsrichtlinien sind die Zuwendungen an größeren Vereinen modellhaft berechnet. Kleinere Vereine, die einen geringeren Mitgliedsbeitrag verlangen, werden durch die neuformulierten Förderungsbedingungen zukünftig benachteiligt, da nicht mehr gefördert. Das bedeutet einen harten Einschnitt und eine Ungleichbehandlung für kleinere Vereine und deren wertvolle Arbeit. Diese Benachteiligung kann so nicht im Interesse des Gemeinderates sein.

Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Unterzeichnet von: Erik Wohlfeil, Max Braun, Lüppo Cramer, Michael Haug, Uwe Lancier

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[su_tab title=”Beschluss im Gemeinderat vom 24. April 2018″ disabled=”no” anchor=”” url=”” target=”blank” class=””]
In den Sportausschuss verwiesen
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